Tools:
Update via:
Zitierungen von § 5 Einhufer-Blutarmut-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EinhBlutArmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinhBlutArmV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 EinhBlutArmV Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
... Einhufer auf die Einhufer-Blutarmut an. § 4 Absatz 2 Satz 2 und die §§ 5 und 6 gelten entsprechend. (2) Der Tierhalter des Betriebes hat unverzüglich an ...
§ 9 EinhBlutArmV Ansteckungsverdacht (vom 07.05.2016)
... an. (2) Für Bestände mit ansteckungsverdächtigen Einhufern gilt § 5 ...
§ 12 EinhBlutArmV Aufhebung der Schutzmaßnahmen
... Angeordnete Schutzmaßnahmen nach den §§ 5 bis 11 sind aufzuheben, wenn die Einhufer-Blutarmut erloschen ist oder der Verdacht des Ausbruchs ...
§ 13 EinhBlutArmV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020)
... oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung nach § 2 Satz 2, § 5 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 11 Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 3. einer ... 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3, § 4 Absatz 1 Satz 2, § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2, nach § 6, § 8 Absatz 1 Satz 1 oder ... § 3a Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes Register nicht führt, 4. entgegen § 5 Absatz 1 Nummer 2 , auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2, Einhufer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig absondert oder versorgt, 5. entgegen § 5 Absatz 1 Nummer 3 eine Insektenbekämpfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 6. entgegen ... eine Insektenbekämpfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 6. entgegen § 5 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 , jeweils auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2, oder § 10 Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 6 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Artikel 8 5. TierSeuchRÄndV Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung
... 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 2 wird durch folgende Absätze 2 und 3 ersetzt: „(2) Einhufer ... a) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter „§ 5 Absatz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1" werden durch die Wörter „§ 5 Absatz 2 ... 5 Absatz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1" werden durch die Wörter „§ 5 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1" ersetzt. bb) Das Wort ... Wort „Auflage" ersetzt. b) In Nummer 6 werden die Wörter „§ 5 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1" durch die ... mit § 9 Absatz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2," ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 33 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung
... eingefügt: „2. einer mit einer Genehmigung nach § 2 Satz 2, § 5 Absatz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1 oder § 11 Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Anordnung ... 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3, § 4 Absatz 1 Satz 2, § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4, jeweils auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2, nach § 6, ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9431/v167850.htm