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§ 12 - Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden (KartKrebsV k.a.Abk.)
V. v. 06.10.2010 BGBl. I S. 1383 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Geltung ab 13.10.2010; FNA: 7823-5-17 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 13.10.2010; FNA: 7823-5-17 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 12 Amtliches Bekämpfungsprogramm
§ 12 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Bei Befall mit Kartoffelzystennematoden entwickelt die zuständige Behörde ein Bekämpfungsprogramm auf der Grundlage der in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Zur Durchführung des Bekämpfungsprogramms kann die zuständige Behörde Verfügungsberechtigte und Besitzer von Befallsflächen verpflichten, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen oder Bekämpfungsmaßnahmen zu dulden. Sie kann dabei insbesondere Anbaupausen festlegen oder den Anbau resistenter Sorten vorschreiben.
(2) Schreibt sie den Anbau resistenter Kartoffelsorten auf einer Befallsfläche vor, dann muss die Kartoffelsorte resistent gegen die auf der Befallsfläche entsprechend § 10 Absatz 2 festgestellten Nematodenarten, Pathotypen oder Virulenzgruppen der Kartoffelzystennematoden sein.
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Zitierungen von § 12 Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 KartKrebsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KartKrebsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 KartKrebsV Amtliches Verzeichnis
... amtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Kartoffelzystennematodenpopulation nach § 12 durchgeführt wurden. (4) Bei berechtigtem Interesse kann die zuständige ...
§ 11 KartKrebsV Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden (vom 01.04.2012)
... I der Richtlinie 2007/33/EG, im Rahmen eines amtlichen Bekämpfungsprogramms nach § 12 mit dem Ziel der Reduzierung der Besatzdichte der Kartoffelzystennematodenpopulation genehmigen. ...
§ 16 KartKrebsV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.10.2012)
... oder Geräte gereinigt werden, 6a. einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 zuwiderhandelt, 7. entgegen § 13 Absatz 2 oder Absatz 3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 7 PflSchRBußGAnpV Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden
... neue Nummer 6a eingefügt: „6a. einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 zuwiderhandelt,". 2. Absatz 2 wird ...
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