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Anhang 2 - Personalausweisverordnung (PAuswV)
V. v. 01.11.2010 BGBl. I S. 1460 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Geltung ab 01.11.2010; FNA: 210-6-1 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.11.2010; FNA: 210-6-1 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anhang 2 Muster des vorläufigen Personalausweises
Vorderseite
Rückseite
Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des vorläufigen Personalausweises
Rückseite
Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des vorläufigen Personalausweises
Text in der Fassung des Artikels 15 Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen G. v. 3. Dezember 2020 BGBl. I S. 2744; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322 m.W.v. 2. August 2021
Frühere Fassungen von Anhang 2 PAuswV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 02.08.2021 | Artikel 15 Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2744 |
aktuell vorher | 01.03.2013 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung vom 20.02.2013 BGBl. I S. 330 |
aktuell | vor 01.03.2013 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anhang 2 PAuswV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAuswV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 PAuswV Muster für den vorläufigen Personalausweis
... vorläufige Personalausweis ist nach dem in Anhang 2 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2744; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 15 PassAuswRÄndG Änderung der Personalausweisverordnung
... zur Anschriftenänderung des Personalausweises (BGBl. 2020 I S. 2753)] ". 2. Anhang 2 wird wie folgt gefasst: „Anhang 2 Muster des vorläufigen ... (BGBl. 2020 I S. 2753)] ". 2. Anhang 2 wird wie folgt gefasst: „ Anhang 2 Muster des vorläufigen Personalausweises Vorderseite ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330
Artikel 2 PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... die aus der Anlage 7 zu dieser Verordnung ersichtlichen Muster ersetzt. 5. Der Anhang 2 zu § 12 erhält die aus der Anlage 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. ...
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 01.07.2015 BGBl. I S. 1101
Artikel 1 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Anhang 2 folgende Angabe eingefügt: „Anhang 2a Muster des ... in den dafür vorgesehenen Datenfeldern." 5. Nach Anhang 2 wird der aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Anhang 2a eingefügt. ...
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