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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sportfachwirt und Geprüfte Sportfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SportFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportFachwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SportFachwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... Sportfachwirt" und zur „Geprüften Sportfachwirtin" nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 3 SportFachwFortbV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 17.12.2019)
... Handlungsbereiche: 1. Leitung und Vermarktung von Vereinen und Sportanlagen nach § 5 Absatz 1 , 2. Entwicklung und Umsetzung von allgemeinen sowie zielgruppenspezifischen Angeboten ... und Umsetzung von allgemeinen sowie zielgruppenspezifischen Angeboten und Projekten im Sport nach § 5 Absatz 2 , 3. Konzeption und Organisation von regionalen, nationalen und internationalen ... und Organisation von regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen im Sport nach § 5 Absatz 3 , 4. Planung, Konzeption und Durchführung von Maßnahmen des Marketings und ... Konzeption und Durchführung von Maßnahmen des Marketings und der Mittelbeschaffung nach § 5 Absatz 4 , 5. Führung und Zusammenarbeit nach § 5 Absatz 5. (4) In den ... der Mittelbeschaffung nach § 5 Absatz 4, 5. Führung und Zusammenarbeit nach § 5 Absatz 5 . (4) In den Qualifikationsbereichen nach Absatz 2 ist schriftlich in Form von ... nach Absatz 3 ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach § 5 sowie mündlich zu prüfen. Die Teilprüfung „Handlungsspezifische ...
§ 7 SportFachwFortbV Bewertung der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die schriftliche Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 6 Satz 1 , 2. nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 a) das situationsbezogene ...