Der Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom
15. November 1993 (BGBl. I S. 2492), zuletzt geändert durch Beschluss des Plenums vom 25. November 2008 (BGBl. I S. 2391) wird wie folgt geändert:
Der Abschnitt A. II. erhält folgende Fassung:
- „II.
- für Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden, die in den Geschäftsjahren 2009, 2010 und 2011 eingehen, aus den Rechtsbereichen
- 1.
- des Vertriebenenrechts;
- 2.
- des Waffenrechts;
- 3.
- des Petitionsrechts;
- 4.
- des Rechts der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung (soweit es sich nicht um Erkenntnisverfahren handelt);
- 5.
- des Körperschaftsteuerrechts und des Umwandlungssteuerrechts;
- 6.
- des Insolvenzrechts (ausgenommen Verfahren, in denen eine Verletzung von Artikel 12 GG gerügt wird);
- 7.
- des Wohnungseigentumsrechts;
- 8.
- des Mietrechts;".