Tools:
Update via:
Änderung § 80 AufenthV vom 01.11.2014
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 80 AufenthV, alle Änderungen durch Artikel 2 18. AufenthVÄndV am 1. November 2014 und Änderungshistorie der AufenthVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
§ 80 AufenthV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.11.2014 geltenden Fassung | § 80 AufenthV n.F. (neue Fassung) in der am 04.12.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 80 (aufgehoben) | (Text neue Fassung)§ 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster |
Bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 dürfen Fiktionsbescheinigungen, die nicht nach § 11 Absatz 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU in Verbindung mit § 81 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt werden, auch mit Trägervordrucken nach dem Muster ausgestellt werden, das in dem bis zum 3. Dezember 2020 geltenden Recht vorgesehen war. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/949/al0-46890.htm