Tools:
Update via:
Änderung Anlage D12 AufenthV vom 23.01.2019
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage D12 AufenthV, alle Änderungen durch Artikel 1 17. AufenthVÄndV am 23. Januar 2019 und Änderungshistorie der AufenthVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
Anlage D12 AufenthV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.01.2019 geltenden Fassung | Anlage D12 AufenthV n.F. (neue Fassung) in der am 23.01.2019 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Anlage D12 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes) | |
(Text alte Fassung) - Klebeetikett - | (Text neue Fassung) - Klebeetikett - |
- Trägervordruck; Vorderseite - Auf Seite 5 ist stets das in dieser Anlage wiedergegebene Klebeetikett aufzukleben, das nicht ohne diesen Trägervordruck verwendet werden darf. Bei Verlängerungen ist ein neues Klebeetikett zu verwenden. Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts auf Seite 6 einzutragen. Jede dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen. - Trägervordruck; Rückseite - |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/949/al69367-0.htm