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§ 3 - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Geltung ab 01.12.2010; FNA: 8053-6-34 Sonstige Vorschriften
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§ 3 Gefahrenklassen



(1) Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen.

(2) Die folgenden Gefahrenklassen geben die Art der Gefährdung wieder und werden unter Angabe der Nummerierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgelistet:

Nummerierung nach Anhang I der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
1. Physikalische Gefahren 2
a)Explosive Stoffe/Gemische
und Erzeugnisse mit Explo-
sivstoff
2.1
b)Entzündbare Gase 2.2
c)Aerosole2.3
d)Oxidierende Gase 2.4
e)Gase unter Druck 2.5
f)Entzündbare Flüssigkeiten 2.6
g)Entzündbare Feststoffe 2.7
h)Selbstzersetzliche Stoffe
und Gemische
2.8
i)Pyrophore Flüssigkeiten 2.9
j)Pyrophore Feststoffe 2.10
k)Selbsterhitzungsfähige
Stoffe und Gemische
2.11
l)Stoffe und Gemische, die in
Berührung mit Wasser ent-
zündbare Gase entwickeln
2.12
m)Oxidierende Flüssigkeiten 2.13
n)Oxidierende Feststoffe 2.14
o)Organische Peroxide 2.15
p)Korrosiv gegenüber Metallen 2.16
q)Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische 2.17

2. Gesundheitsgefahren 3
a)Akute Toxizität (oral, dermal
und inhalativ)
3.1
b)Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung 3.2
c)Schwere Augenschädi-
gung/Augenreizung
3.3
d)Sensibilisierung der Atem-
wege oder der Haut
3.4
e)Keimzellmutagenität3.5
f)Karzinogenität3.6
g)Reproduktionstoxizität3.7
h)Spezifische Zielorgan-Toxi-
zität, einmalige Exposition
(STOT SE)
3.8
i)Spezifische Zielorgan-Toxi-
zität, wiederholte Exposition
(STOT RE)
3.9
j)Aspirationsgefahr3.10
3. Umweltgefahren 4
 Gewässergefährdend (akut und
chronisch)
4.1
4. Weitere Gefahren 5
 Die Ozonschicht schädigend 5.1




 
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Frühere Fassungen von § 3 GefStoffV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.12.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
vom 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
aktuell vorher 19.11.2016Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
vom 15.11.2016 BGBl. I S. 2549
aktuellvor 19.11.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 GefStoffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GefStoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GefStoffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GefStoffV Begriffsbestimmungen (vom 05.12.2024)
... im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 , 1a. Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse ...
§ 9 GefStoffV Zusätzliche Schutzmaßnahmen (vom 19.11.2016)
... Grenzwert eine Gefährdung auf Grund der ihnen zugeordneten Gefahrenklasse nach § 3 und der inhalativen Exposition angenommen werden kann. (2) Der Arbeitgeber ...
 
Zitat in folgenden Normen

Baustellenverordnung (BaustellV)
V. v. 10.06.1998 BGBl. I S. 1283; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.12.2022 BGBl. 2023 I Nr. 1
Anhang II BaustellV (vom 01.04.2023)
... 1 der Biostoffverordnung, b) gefährlichen Stoffen und Gemischen im Sinne des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 aa) Nummer 1 Buchstabe a, bb) Nummer 1 Buchstabe f oder Nummer 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Artikel 1 GefStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... „Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung" ersetzt. 4. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe q ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Artikel 2 LuftPersRÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
...  b) radioaktiven Stoffen, gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen , Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung ...

Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 2 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen , von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 gemäß § 3 Absatz 1 der ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 ArbSchRAnpV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen". b) Die ... a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen". b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:  ... 3 werden die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Nummer 11" und das Wort „Zubereitungen" durch das Wort „Gemische" ... 4 werden die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 2" durch die Angabe „§ 3 Nummer 12" und die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe ... und die Wörter „§ 3b Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Nummer 11" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 wird das Wort ... dass Brände oder Explosionen entstehen können." 4. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen (1) ... 4. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Gefahrenklassen (1) Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
neugefasst durch B. v. 13.06.2003 BGBl. I S. 867; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94
Anhang ChemVerbotsV (zu § 1) (vom 01.06.2012)
...  Flüssige Stoffe und Zubereitungen, die nach § 3 der Gefahrstoff- verordnung als gefährlich einzu- stufen sind 1. Stoffe ...