interne Verweise§ 178 SGG ... das Gericht angerufen werden, das endgültig entscheidet. Die §§ 173 bis 175 gelten ...
§ 178a SGG (vom 01.01.2025) ... des Gerichts ist § 343 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden. (6) § 175 Satz 3 ist entsprechend ...
§ 198 SGG ... (3) An die Stelle der sofortigen Beschwerde tritt die Beschwerde (§§ 172 bis ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/951/v13574.htm