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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (1. VermVerkProspGebVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.12.2010 BGBl. I S. 1824 (Nr. 62); Geltung ab 01.01.2011
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 VermVerkProspGebV § 2, § 3, Anlage

Die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung vom 29. Juni 2005 (BGBl. I S. 1873) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Absatzbezeichnung „(1)" und die Wörter „Absatz 2 und" gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die Gebühr beträgt in den Fällen der Sätze 1 bis 3 mindestens 50 Euro."

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

3.
Die Anlage (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt gefasst:

„Anlage (zu § 2) Gebührenverzeichnis

Nr.GebührentatbestandGebühr in Euro
1Gestattung der Veröffentlichung und Aufbewahrung eines vollständigen Verkaufs-
prospekts (§ 8i Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2 VerkProspG)
2.000
2Gestattung der Veröffentlichung und Aufbewahrung eines unvollständigen Ver-
kaufsprospekts im Sinne des § 10 Satz 1 VerkProspG (§ 8i Abs. 2 Satz 1 in Ver-
bindung mit Abs. 3 Satz 2 VerkProspG)
2.000
3Aufbewahrung der nachzutragenden Angaben im Sinne des § 10 Satz 2 und 3
VerkProspG (§ 8i Abs. 3 Satz 2 VerkProspG)
1,55
4Aufbewahrung des Nachtrags im Sinne des § 11 VerkProspG (§ 11 Satz 2 in Ver-
bindung mit § 8i Abs. 3 Satz 2 VerkProspG)
77
5Untersagung der Veröffentlichung eines vollständigen Verkaufsprospekts (§ 8i
Abs. 2 Satz 5 VerkProspG)
2.000
6Untersagung der Veröffentlichung eines unvollständigen Verkaufsprospekts (§ 8i
Abs. 2 Satz 5 VerkProspG)
2.000
7Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen (§ 8i Abs. 4
VerkProspG)
2.000
8Untersagung von irreführender Werbung (§ 8j Abs. 1 VerkProspG) 1.000
9Gestattung der Erstellung eines Verkaufsprospekts in einer in internationalen
Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache (§ 2 Abs. 1 Satz 4 VermVerkProspV)
100"




 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. VermVerkProspGebVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. VermVerkProspGebVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung
V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1216
Artikel 1 2. VermVerkProspGebVÄndV Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung
... vom 29. Juni 2005 (BGBl. I S. 1873), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1824) geändert worden ist, wird wie folgt ...