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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (1. VermVerkProspGebVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 VermVerkProspGebV § 2, § 3, Anlage
Die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung vom 29. Juni 2005 (BGBl. I S. 1873) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Absatzbezeichnung „(1)" und die Wörter „Absatz 2 und" gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
- Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die Gebühr beträgt in den Fällen der Sätze 1 bis 3 mindestens 50 Euro." - c)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- 3.
- Die Anlage (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt gefasst:
„Anlage (zu § 2) Gebührenverzeichnis
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
1 | Gestattung der Veröffentlichung und Aufbewahrung eines vollständigen Verkaufs- prospekts (§ 8i Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 2.000 |
2 | Gestattung der Veröffentlichung und Aufbewahrung eines unvollständigen Ver- kaufsprospekts im Sinne des § 10 Satz 1 VerkProspG (§ 8i Abs. 2 Satz 1 in Ver- bindung mit Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 2.000 |
3 | Aufbewahrung der nachzutragenden Angaben im Sinne des § 10 Satz 2 und 3 VerkProspG (§ 8i Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 1,55 |
4 | Aufbewahrung des Nachtrags im Sinne des § 11 VerkProspG (§ 11 Satz 2 in Ver- bindung mit § 8i Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 77 |
5 | Untersagung der Veröffentlichung eines vollständigen Verkaufsprospekts (§ 8i Abs. 2 Satz 5 VerkProspG) | 2.000 |
6 | Untersagung der Veröffentlichung eines unvollständigen Verkaufsprospekts (§ 8i Abs. 2 Satz 5 VerkProspG) | 2.000 |
7 | Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen (§ 8i Abs. 4 VerkProspG) | 2.000 |
8 | Untersagung von irreführender Werbung (§ 8j Abs. 1 VerkProspG) | 1.000 |
9 | Gestattung der Erstellung eines Verkaufsprospekts in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache (§ 2 Abs. 1 Satz 4 VermVerkProspV) | 100" |
Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. VermVerkProspGebVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. VermVerkProspGebVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung
V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1216
Artikel 1 2. VermVerkProspGebVÄndV Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung
... vom 29. Juni 2005 (BGBl. I S. 1873), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1824) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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