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Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (4. SVRVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2010 SVRV § 12, § 18, § 20b (neu)
Die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. Juli 2010 (BGBl. I S. 939) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:
„Für die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen gelten die Sätze 1 und 4 entsprechend für Verpflichtungen aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Soweit von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung Rückstellungen für Verpflichtungen aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gebildet werden, gelten die Sätze 1 und 4 entsprechend." - b)
- In Absatz 1a werden die Wörter „nur in einer Fußnote der Jahresrechnung" durch die Wörter „im Anhang zur Jahresrechnung nach § 29a der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung" ersetzt.
- 2.
- Dem § 18 wird folgender Absatz 3 angefügt:„(3) Die Träger der Krankenversicherung und ihre Verbände mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung haben ihrer Jahresrechnung einen Anhang nach § 29a der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung beizufügen."
- 3.
- Nach § 20a wird folgender § 20b eingefügt:
„§ 20b Anwendungsbestimmung
§ 12 Absatz 1 Satz 5 und 6, § 12 Absatz 1a in der ab dem 14. Dezember 2010 geltenden Fassung und § 18 Absatz 3 sind erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden."
Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. SVRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. SVRVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
V. v. 13.03.2012 BGBl. I S. 487
Artikel 1 5. SVRVÄndV
... vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1847) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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