1Bei der Bekanntmachung der Kraftstoffqualität durch die Hersteller sind für flüssige oder gasförmige Kraftstoffe die Bezeichnungen nach
§ 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den
Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden.
2Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität umfasst die deutlich sichtbare Anbringung der Zeichen an allen Kraftstoffeinfüllstutzen oder Fahrzeugsteckern von Kraftfahrzeugen, für die der betreffende Kraftstoff empfohlen und geeignet ist, oder in unmittelbarer Nähe der Einfüllstutzen oder Fahrzeugstecker dieser Fahrzeuge.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 21 10. BImSchV Übergangsvorschriften (vom 20.12.2019) ... an den Zapfsäulen sowie an der Tankstelle angebracht ist. (2) § 13 Absatz 6, § 15 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 2 sowie § 20 Absatz 2 sind erst ab dem 19. März 2021 anzuwenden. (3) § 15 ... 3 Nummer 2 sowie § 20 Absatz 2 sind erst ab dem 19. März 2021 anzuwenden. (3) § 15 Absatz 1 ist für den alternativen Kraftstoff Strom, erst ab dem 19. März 2021 ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen ... 13 Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen § 14 Nachweisführung § 15 Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen ... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 16. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Bekanntmachung der Kraftstoffqualität ... eingefügt. 16. § 15 wird wie folgt gefasst: „ § 15 Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen ... an den Zapfsäulen sowie an der Tankstelle angebracht ist. (2) § 13 Absatz 6, § 15 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 2 sowie § 20 Absatz 2 sind erst ab dem 19. März 2021 anzuwenden. (3) § 15 ... Nummer 2 sowie § 20 Absatz 2 sind erst ab dem 19. März 2021 anzuwenden. (3) § 15 Absatz 1 ist für den alternativen Kraftstoff Strom, erst ab dem 19. März 2021 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169