§ 20 Ordnungswidrigkeiten
- 1.
- entgegen
- a)
- § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 6, Absatz 7 oder Absatz 8 oder § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder
- b)
- § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 3, §§ 5 bis 9 oder § 9a, jeweils auch in Verbindung mit § 11,
einen Brenn- oder Kraftstoff in den Verkehr bringt,
- 2.
- entgegen § 2 Absatz 2 Chlor- oder Bromverbindungen als Zusatz zu Kraftstoffen in den Verkehr bringt,
- 3.
- entgegen § 3 Absatz 2 oder Absatz 3 oder § 4 Absatz 4 einen dort genannten Kraftstoff nicht anbietet,
- 4.
- entgegen § 4 Absatz 9 einen dort genannten Kraftstoff verwendet,
- 5.
- entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 eine Qualität nicht oder nicht richtig sichtbar macht,
- 6.
- entgegen § 13 Absatz 2 einen dort genannten Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise anbringt,
- 7.
- entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 den Auszeichnungspflichtigen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig unterrichtet,
- 8.
- entgegen § 14 Absatz 2 ein Tankbelegbuch nicht oder nicht richtig führt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
- 9.
- entgegen § 18 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 einen Unterrichtungsnachweis oder eine dort genannte Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
- 10.
- entgegen § 19 Absatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,
- 11.
- entgegen § 19 Absatz 2 Satz 1 die Qualitäts- oder Analysezertifikate nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer verfügbar hält oder
- 12.
- entgegen § 19 Absatz 2 Satz 2 die Qualitäts- oder Analysezertifikate nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt.
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interne Verweise§ 21 10. BImSchV Übergangsvorschriften (vom 20.12.2019) ... Die Verwaltungsbehörde hat in den Fällen des § 20 Absatz 1 Nummer 5 und 6 bis zum 19. Juni 2020 von einer Ahndung abzusehen, sofern bis zu diesem Tag die Auszeichnung ... ist. (2) § 13 Absatz 6, § 15 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 2 sowie § 20 Absatz 2 sind erst ab dem 19. März 2021 anzuwenden. (3) § 15 Absatz 1 ist für den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 1. BImSchV10ÄndV ... 2003." d) Der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 8. 12. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden die ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen ... § 19 Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff § 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 Übergangsvorschriften § 22 ... das Prüfverfahren nach DIN 51444, Ausgabe November 2003, zu verwenden." 20. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt übertragen." 21. Nach § 20 wird folgender § 21 eingefügt: „§ 21 ... Übergangsvorschriften (1) Die Verwaltungsbehörde hat in den Fällen des § 20 Absatz 1 Nummer 5 und 6 bis zum 19. Juni 2020 von einer Ahndung abzusehen, sofern bis zu diesem Tag die Auszeichnung ... ist. (2) § 13 Absatz 6, § 15 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 2 sowie § 20 Absatz 2 sind erst ab dem 19. März 2021 anzuwenden. (3) § 15 Absatz 1 ist für ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
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