Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 1. BImSchV10ÄndV ... oder „Super Plus E10 schwefelfrei" und dem jeweils zutreffenden Zeichen nach Anlage 2a oder 2b gekennzeichnet; an den Zapfsäulen sind zusätzlich die Hinweise ... = 85 mm bis 100 mm". 15. Anlage 1c wird aufgehoben. 16. Anlage 2a wird wie folgt gefasst: „Anlage 2a (zu § 13 Absatz 1 Nummer 2) ... 1c wird aufgehoben. 16. Anlage 2a wird wie folgt gefasst: „Anlage 2a (zu § 13 Absatz 1 Nummer 2) [image:2014/2014I1894_3.gif|Abb. Plakette Super E10 ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen ... 1) Anlage 3 Zeichen Super E10 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Anlage 4 Zeichen Super Plus E10 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Anlage 5 Zeichen Diesel ... E10" oder „Super Plus E10" und dem jeweils zutreffenden Zeichen nach Anlage 3 oder 4 gekennzeichnet; die Hinweise „Enthält bis zu 10 % Bioethanol" und ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 15, jeweils Teil b, gemäß den Anforderungen der DIN EN 16942, Ausgabe Dezember ... § 21 wird § 22. 23. Die Anlagen 1a bis 9 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 16 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Zeichen ... Super E10 Anlage 4 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Zeichen Super Plus E10 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
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