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Anlage 5 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)

V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Anlage 5 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Zeichen Diesel



Zeichen (BGBl. 2019 I S. 2748)






 

Frühere Fassungen von Anlage 5 10. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2019Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
aktuell vorher 05.12.2014Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
vom 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
aktuellvor 05.12.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 10. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 10. BImSchV Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (vom 29.05.2024)
... gleichwertig nach § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Diesel" und dem Zeichen nach Anlage 5 gekennzeichnet; der Hinweis „Enthält bis zu 7 % Biodiesel" muss im Zeichen Teil a ...
§ 15 10. BImSchV Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (vom 29.05.2024)
... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 1. BImSchV10ÄndV
... „Super Plus E10 schwefelfrei" und dem jeweils zutreffenden Zeichen nach Anlage 2a oder 2b gekennzeichnet; an den Zapfsäulen sind zusätzlich die Hinweise „Enthält bis ... (BGBl. 2014 I S. 1894)] Ø = 85 mm bis 100 mm". 17. Anlage 2b wird wie folgt gefasst: „Anlage 2b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)  ... 85 mm bis 100 mm". 17. Anlage 2b wird wie folgt gefasst: „Anlage 2b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 2) [image:2014/2014I1895_1.gif|Abb. Plakette Super Plus ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... 2) Anlage 4 Zeichen Super Plus E10 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Anlage 5 Zeichen Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Anlage 6 Zeichen Biodiesel (zu ... gleichwertig nach § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Diesel" und dem Zeichen nach Anlage 5 gekennzeichnet; der Hinweis „Enthält bis zu 7 % Biodiesel" muss im Zeichen Teil a ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 15, jeweils Teil b, gemäß den Anforderungen der DIN EN 16942, Ausgabe Dezember ... § 21 wird § 22. 23. Die Anlagen 1a bis 9 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 16 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Zeichen ... Super Plus E10 Anlage 5 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Zeichen Diesel  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Artikel 1 2. BImSchV10ÄndV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... 2) Anlage 4 Zeichen Super Plus E10 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Anlage 5 Zeichen Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Anlage 6 Zeichen Diesel B10 (zu ... gleichwertig nach § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Diesel" und dem Zeichen nach Anlage 5 gekennzeichnet; der Hinweis „Enthält bis zu 7 % Biodiesel" muss im Zeichen Teil a ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität umfasst die ... ist" ersetzt. 17. Die Anlagen werden wie folgt geändert: a) Nach Anlage 5 werden die folgenden Anlagen 6 und 7 eingefügt: „Anlage 6 (zu § 13 ...