Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 9 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)

V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
| |

Anlage 9 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7) Zeichen Ethanolkraftstoff



Zeichen (BGBl. 2019 I S. 2749)




Anzeige


 

Frühere Fassungen von Anlage 9 10. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.05.2024Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
vom 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
aktuell vorher 20.12.2019Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
aktuellvor 20.12.2019Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 9 10. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 10. BImSchV Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (vom 29.05.2024)
... § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Ethanolkraftstoff (E85)" und dem Zeichen nach Anlage 9 gekennzeichnet; 8. Autogas, das den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe April 2022, ...
§ 15 10. BImSchV Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (vom 29.05.2024)
... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... 3) Anlage 6 Zeichen Biodiesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Anlage 7 Zeichen Ethanolkraftstoff (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) Anlage 8 Zeichen ... § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Ethanolkraftstoff (E85)" und dem Zeichen nach Anlage 7 gekennzeichnet; 6. Autogas, das den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe März ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 15, jeweils Teil b, gemäß den Anforderungen der DIN EN 16942, Ausgabe Dezember ... § 21 wird § 22. 23. Die Anlagen 1a bis 9 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 16 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Zeichen ... Biodiesel Anlage 7 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) Zeichen Ethanolkraftstoff  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Artikel 1 2. BImSchV10ÄndV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... 5) Anlage 8 Zeichen Biodiesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6) Anlage 9 Zeichen Ethanolkraftstoff (E85) (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7) Anlage 10 ... § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Ethanolkraftstoff (E85)" und dem Zeichen nach Anlage 9 gekennzeichnet; 8. Autogas, das den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe April 2022, ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität umfasst die ... 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6" ersetzt. c) Die bisherige Anlage 7 wird Anlage 9 und in der Überschrift werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5" ... Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8" ersetzt. e) Die bisherige Anlage 9 wird Anlage 11 und in der Überschrift werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 ...