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Anlage 15 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Anlage 15 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11) Zeichen Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen V. v. 28. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 169 m.W.v. 29. Mai 2024
Frühere Fassungen von Anlage 15 10. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.05.2024 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169 |
aktuell vorher | 20.12.2019 | Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739 |
aktuell vorher | 05.12.2014 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 01.12.2014 BGBl. I S. 1890 |
aktuell | vor 05.12.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 15 10. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 15 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
10. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 10. BImSchV Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (vom 29.05.2024)
... wird mit der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - Rapsöl" und dem Zeichen nach Anlage 15 gekennzeichnet; 11. Pflanzenölkraftstoff, der den Anforderungen der DIN 51623, ...
§ 15 10. BImSchV Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (vom 29.05.2024)
... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 1. BImSchV10ÄndV
... der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten -" und dem Zeichen nach Anlage 8b gekennzeichnet." 9. In § 15 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „8" ... Ø = 85 mm bis 100 mm". 20. Nach Anlage 8a wird folgende Anlage 8b eingefügt: „Anlage 8b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 9) ... 20. Nach Anlage 8a wird folgende Anlage 8b eingefügt: „Anlage 8b (zu § 13 Absatz 1 Nummer 9) [image:2014/2014I1895_3.gif|Abb. Plakette ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... Pflanzenölkraftstoff - Rapsöl (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8) Anlage 14 Zeichen Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9) ... mit der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten -" und dem Zeichen nach Anlage 14 gekennzeichnet; 10. Wasserstoff als Kraftstoff, der den Anforderungen der DIN EN ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 15, jeweils Teil b, gemäß den Anforderungen der DIN EN 16942, Ausgabe Dezember ... § 21 wird § 22. 23. Die Anlagen 1a bis 9 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 16 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Zeichen ... - Rapsöl Anlage 14 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9) Zeichen Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Artikel 1 2. BImSchV10ÄndV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... Pflanzenölkraftstoff - Rapsöl (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10) Anlage 15 Zeichen Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11) ... wird mit der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - Rapsöl" und dem Zeichen nach Anlage 15 gekennzeichnet; 11. Pflanzenölkraftstoff, der den Anforderungen der DIN 51623, ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität umfasst die ... 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10" ersetzt. j) Die bisherige Anlage 14 wird Anlage 15 und in der Überschrift werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9" ... Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11" ersetzt. k) Die bisherige Anlage 15 wird Anlage 16 und in der Überschrift werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 ...
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