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§ 9a - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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§ 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff
Wasserstoff darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen als Kraftstoff gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 17124, Ausgabe Dezember 2022, genügt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen V. v. 28. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 169 m.W.v. 29. Mai 2024
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Frühere Fassungen von § 9a 10. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.05.2024 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169 |
aktuell vorher | 20.12.2019 | Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739 |
aktuell | vor 20.12.2019 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9a 10. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
10. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 10. BImSchV Gleichwertigkeitsklausel (vom 29.05.2024)
... Kraftstoffen nach § 3 und § 4 Absatz 1 bis 3 sowie den §§ 5 bis 9a sind solche Kraftstoffe gleichgestellt, die den Anforderungen anderer Normen oder technischer ...
§ 14 10. BImSchV Nachweisführung (vom 29.05.2024)
... 1. den in den § 3 und § 4 Absatz 1 bis 3 sowie den §§ 5 bis 9a genannten Anforderungen genügen oder 2. nach § 11 gleichwertig sind. ...
§ 16 10. BImSchV Ausnahmen (vom 29.05.2024)
... Ausnahmen von den Anforderungen der § 3 und § 4 Absatz 1 bis 3 sowie §§ 5 bis 9a bewilligen, soweit dies in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und Erprobungszwecken ...
§ 18 10. BImSchV Überwachung (vom 29.05.2024)
... Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a festgelegten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 festgelegten Anforderungen an die ... 1. anhand der Prüfverfahren, die in den DIN- und DIN EN-Normen der §§ 3 bis 10 genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen sind, und 2. anhand der ...
§ 20 10. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 29.05.2024)
... b) § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 3, §§ 5 bis 9 oder § 9a , jeweils auch in Verbindung mit § 11, einen Brenn- oder Kraftstoff in den Verkehr ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... als Kraftstoffe § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoffe § 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff § 10 Schwefelgehalt von ... „DIN 51623, Ausgabe Dezember 2015" ersetzt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff ... ersetzt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „ § 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff Wasserstoff darf nur dann ... „(1) Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a gestellten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 gestellten Anforderungen an die ... Anforderungen an die Auszeichnungspflicht dieser Kraftstoffe anhand der in den §§ 3 bis 9a genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen Prüfverfahren und nach den in DIN EN 14274, ... 5 bis 8 oder § 9" durch die Wörter „§§ 5 bis 9 oder § 9a " ersetzt. bb) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Artikel 1 2. BImSchV10ÄndV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... als Kraftstoffe § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoffe § 9a Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff § 10 Schwefelgehalt von ... durch die Wörter „DIN 51623, Ausgabe November 2020" ersetzt. 7. In § 9a werden die Wörter „DIN EN 17124, Ausgabe Juli 2019" durch die Wörter ... „(1) Die zuständigen Behörden überwachen die in den §§ 3 bis 9a festgelegten Anforderungen an Kraftstoffe sowie die in § 13 festgelegten Anforderungen an die ... 1. anhand der Prüfverfahren, die in den DIN- und DIN EN-Normen der §§ 3 bis 10 genannten DIN- und DIN EN-Normen angegebenen sind, und 2. anhand der ...
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