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Anlage 16 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Anlage 16 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12) Zeichen Wasserstoff
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen V. v. 28. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 169 m.W.v. 29. Mai 2024
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Frühere Fassungen von Anlage 16 10. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.05.2024 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169 |
aktuell vorher | 20.12.2019 | Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739 |
aktuell | vor 20.12.2019 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 16 10. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 16 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
10. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 10. BImSchV Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (vom 29.05.2024)
... wird mit der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten" und dem Zeichen nach Anlage 16 gekennzeichnet; 12. Wasserstoff als Kraftstoff, der den Anforderungen der DIN EN 17124, ...
§ 15 10. BImSchV Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (vom 29.05.2024)
... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9) Anlage 15 Zeichen Wasserstoff (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10) Anlage 16 Erklärung ... nach § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Wasserstoff" und dem Zeichen nach Anlage 15 gekennzeichnet. Für die Auszeichnung der Zapfsäulen ist das Zeichen nach ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 15 , jeweils Teil b, gemäß den Anforderungen der DIN EN 16942, Ausgabe Dezember 2016, zu ... § 21 wird § 22. 23. Die Anlagen 1a bis 9 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 16 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Zeichen ... - alle Saaten Anlage 15 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10) Zeichen Wasserstoff ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Artikel 1 2. BImSchV10ÄndV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11) Anlage 16 Zeichen Wasserstoff (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12) Anlage 17 Erklärung ... wird mit der Bezeichnung „Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten" und dem Zeichen nach Anlage 16 gekennzeichnet; 12. Wasserstoff als Kraftstoff, der den Anforderungen der DIN EN ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität umfasst die ... der DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2013." b) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „ Anlage 16 " durch die Angabe „Anlage 17" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden ... 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11" ersetzt. k) Die bisherige Anlage 15 wird Anlage 16 und in der Überschrift werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer ... Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12" ersetzt. l) Die bisherige Anlage 16 wird Anlage 17 und wie folgt gefasst: „Anlage 17 (zu § 18 Absatz 2 Satz 4) ...
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