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Anlage 6 - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Geltung ab 14.12.2010; FNA: 2129-8-10-4 Umweltschutz
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Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Zeichen Diesel B10
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen V. v. 28. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 169 m.W.v. 29. Mai 2024
Frühere Fassungen von Anlage 6 10. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.05.2024 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 6 10. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
10. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 10. BImSchV Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (vom 29.05.2024)
... nach § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Diesel B10" und dem Zeichen nach Anlage 6 gekennzeichnet; die Hinweise „Enthält bis zu 10 % Biodiesel" und ...
§ 15 10. BImSchV Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (vom 29.05.2024)
... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Artikel 1 2. BImSchV10ÄndV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... Nummer 2) Anlage 5 Zeichen Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Anlage 6 Zeichen Diesel B10 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Anlage 7 Zeichen ... nach § 11 ist, wird mit der Bezeichnung „Diesel B10" und dem Zeichen nach Anlage 6 gekennzeichnet; die Hinweise „Enthält bis zu 10 % Biodiesel" und ... nach § 13 für die Qualität der Kraftstoffe und die Zeichen nach den Anlagen 1 bis 17, jeweils Teil b zu verwenden. Die Bekanntmachung der Kraftstoffqualität umfasst die ... Die Anlagen werden wie folgt geändert: a) Nach Anlage 5 werden die folgenden Anlagen 6 und 7 eingefügt: „Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Zeichen ... a) Nach Anlage 5 werden die folgenden Anlagen 6 und 7 eingefügt: „ Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Zeichen Diesel B10 ... Paraffinischer Diesel XTL (BGBl. 2024 I Nr. 169 S. 7)] ". b) Die bisherige Anlage 6 wird Anlage 8 und in der Überschrift werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 ...
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