Artikel 17 - Restrukturierungsgesetz (RStruktG k.a.Abk.)

Artikel 17 Inkrafttreten



Die Artikel 3 und 4 treten am 31. Dezember 2010, Artikel 2 Nummer 16a sowie die Artikel 5, 6 und 7 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2011 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2010.



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