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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2011 aufgehoben

Gesetz - BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVErmG k.a.Abk.)

Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945 (Nr. 63); aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Geltung ab 15.12.2010 bis 31.12.2011; FNA: 7847-34 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Gesetz



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, unbeschadet der bestehenden Ermächtigungen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon geänderten Gesetze erlassen worden sind, die Anpassungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die jeweilige Rechtsverordnung an die Änderungen des ermächtigenden Gesetzes durch das vorstehend bezeichnete Gesetz anzupassen.