Zitierungen von § 6 FeV
interne Verweise§ 15 FeV Fahrerlaubnisprüfung (vom 01.05.2014) ... (4) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die nach Maßgabe des § 6 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 3 Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 sind, wird die ...
§ 26 FeV Dienstfahrerlaubnis (vom 19.03.2019) ... ergibt sich der Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr aus § 6 . Der Dienstführerschein der Bundeswehr ist nur in Verbindung mit dem Dienstausweis ...
§ 27 FeV Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis (vom 19.03.2019) ... Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr zu erteilenden allgemeinen Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 6 . Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die ... Dies gilt auch bei der Erteilung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr in einer von § 6 Absatz 1 abweichenden Klasse, soweit die in Absatz 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen auch Voraussetzungen ...
§ 29 FeV Ausländische Fahrerlaubnisse (vom 01.05.2014) ... die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022) ... 2016 vorgeschriebenen Mustern ausgefertigt worden sind, bleiben gültig. 6. § 6 Absatz 1 zur Klasse A1 Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch a) ... als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2 Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 ... berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist. 7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 ... 6 Absatz 1 zu Klasse A Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen a) ... zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen 8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder ... Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 behandelt a) Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, wenn sie vor dem 1. ... nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern. 8a. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, die bis zum Ablauf des 23. ... als 270 kg und zweirädrige Kleinkrafträder mit Beiwagen zu führen. 8b. § 6 Absatz 1 zu Klasse C1: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8c. § 6 Absatz 1 zu Klasse C: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8d. § 6 Absatz 1 zu Klasse D1: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8e. § 6 Absatz 3 zu Klasse CE: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse CE, die bis zum Ablauf des 18. ... sofern sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 berechtigt sind. 8f. § 6 Absatz 3 zu Klasse D1E: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1E, die bis zum Ablauf des 18. ... sofern sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 berechtigt sind. 8g. § 6 Absatz 3 zu Klasse DE: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse DE, die bis zum Ablauf des 18. ... Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE mehr führen, § 6 Absatz 3 Nummer 6 bleibt unberührt. Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis dieser Klassen ist ...
Zitat in folgenden Normen35. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 22.04.1988 BGBl. I S. 562; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
§ 1 35. StVZOAusnV (vom 03.07.2021) ... wenn die Fahrten ausschließlich dem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck gemäß § 6 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung dienen und sich die größere Breite allein aus der Ausrüstung dieser Fahrzeuge ...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 2 FahrschAusbO Art und Umfang der Ausbildung (vom 19.01.2013) ... in der Bundeswehr zur Erlangung der Dienstfahrerlaubnis, die nicht den Klassen nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen oder die über den Mindestumfang der Ausbildung nach ...
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 01.01.2025) ... 38,30 202.5 bei der Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts ( § 6 Absatz 6 Satz 2 FeV ) 25,50 202.6 bei besonders hohem Aufwand der Feststellung des ...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 3113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
§ 1 2. FeVAusnV (vom 25.05.2018) ... von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen die in Anhang II Teil A Absatz 5 Ziffer 2 der Richtlinie 2007/46/EG des ...
Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
V. v. 28.02.1989 BGBl. I S. 481; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 1 2. StVOuaAusnV (vom 01.09.2023) ... Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist nicht erforderlich. (2) Abweichend von § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse L oder T auch zum Führen von Zugmaschinen und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... „Anlage 7a Fahrerschulung (zu § 6a Absatz 3 und 4)". 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Nummer 11 werden die Wörter ... folgt geändert: a) Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. § 6 Absatz 1 zur Klasse A1 Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch:a) ... gekommen sind." b) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach ... 1 zu Klasse A Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen ... 10. Anlage 3 wird wie folgt neu gefasst: „Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... ergibt sich der Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr aus § 6 ." 8. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie ... Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr zu erteilenden allgemeinen Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 6 . Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die Dienstfahrerlaubnis ... „Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend." 10. § 30a wird wie folgt geändert: a) In der ... „Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend." b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 03.05.2018 BGBl. I S. 566
Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... beaufsichtigt wird; der Fahrlehrer gilt als Führer des Fahrzeugs." 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2 Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. ... Nach Nummer 8 werden folgende Nummern 8a bis 8d eingefügt. „8a. § 6 Absatz 3 zu Klasse C1 und C: Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erteilten ... Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind, zu führen. 8b. § 6 Absatz 3 zu Klasse CE: Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnis ... sofern sie zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt sind. 8c. § 6 Absatz 3 zu Klasse D1E: Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erteilten ... sofern sie zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt sind. 8d. § 6 Absatz 3 zu Klasse DE: Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnis ... In Nummer 9 Satz 13 werden der Punkt durch ein Komma ersetzt und die Wörter „§ 6 Absatz 3 Nummer 6 bleibt unberührt." angefügt. g) Nach Nummer 12b wird ...
Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 07.01.2011 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 6. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013) ... dem Wort „eine" das Wort „gültige" eingefügt. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt ... Klasse L." b) (aufgehoben) c) (aufgehoben) 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 7. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013) ... 1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit ... „§ 24a Gültigkeit von Führerscheinen". 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 1056
Artikel 1 4. FeVÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... Juni 2019 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3a werden die Wörter „wird auch ... 1 192 Berechtigt abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis- Verordnung zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse B, ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt," ersetzt. 4. Dem § 6 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für ... „(4) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die nach Maßgabe des § 6 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 3 Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 sind, wird die ... die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend." b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 2. FeVÄndV ... gilt für eine Bescheinigung im Sinne des Satzes 1 entsprechend." 3. In § 6 Absatz 1 wird in Klasse A1 im ersten Spiegelstrich das Wort „und" durch ein Komma ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71a Absatz 3)". 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe zur Klasse AM wie ... a) Die Nummern 8a bis 8g werden wie folgt gefasst: „8a. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, die bis zum Ablauf des 23. ... als 270 kg und zweirädrige Kleinkrafträder mit Beiwagen zu führen. 8b. § 6 Absatz 1 zu Klasse C1: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8c. § 6 Absatz 1 zu Klasse C: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8d. § 6 Absatz 1 zu Klasse D1: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8e. § 6 Absatz 3 zu Klasse CE: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse CE, die bis zum Ablauf des 18. ... sofern sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 berechtigt sind. 8f. § 6 Absatz 3 zu Klasse D1E: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1E, die bis zum Ablauf des ... sofern sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 berechtigt sind. 8g. § 6 Absatz 3 zu Klasse DE: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse DE, die bis zum Ablauf des 18. ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2432; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 1056
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