Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 FeV Fahrerlaubnisprüfung (vom 01.05.2014)
... (4) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die nach Maßgabe des § 6 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 3 Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 sind, wird die ...
§ 25a FeV Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins (vom 01.05.2014)
... Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach ...
§ 26 FeV Dienstfahrerlaubnis (vom 19.03.2019)
... ergibt sich der Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr aus § 6 . Der Dienstführerschein der Bundeswehr ist nur in Verbindung mit dem Dienstausweis ...
§ 27 FeV Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis (vom 19.03.2019)
... Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr zu erteilenden allgemeinen Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 6 . Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die ... Dies gilt auch bei der Erteilung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr in einer von § 6 Absatz 1 abweichenden Klasse, soweit die in Absatz 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen auch Voraussetzungen ...
§ 28 FeV Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 24.08.2017)
... Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. (3) Die Vorschriften über die Geltungsdauer von ...
§ 29 FeV Ausländische Fahrerlaubnisse (vom 01.05.2014)
... die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat ...
§ 30 FeV Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.04.2021)
... Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. Ist die ausländische Fahrerlaubnis auf das Führen von ...
§ 31 FeV Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.04.2021)
... Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. Dies gilt auch, wenn die Berechtigung nur auf Grund von § 29 Absatz 3 ...
§ 48 FeV Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (vom 01.06.2022)
... zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber 1. die nach § 6 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt, ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022)
... 2016 vorgeschriebenen Mustern ausgefertigt worden sind, bleiben gültig. 6. § 6 Absatz 1 zur Klasse A1 Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch a) ... als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2 Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 ... berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist. 7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 ... 6 Absatz 1 zu Klasse A Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen a) ... zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen 8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder ... Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 behandelt a) Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, wenn sie vor dem 1. ... nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern. 8a. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, die bis zum Ablauf des 23. ... als 270 kg und zweirädrige Kleinkrafträder mit Beiwagen zu führen. 8b. § 6 Absatz 1 zu Klasse C1: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8c. § 6 Absatz 1 zu Klasse C: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8d. § 6 Absatz 1 zu Klasse D1: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8e. § 6 Absatz 3 zu Klasse CE: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse CE, die bis zum Ablauf des 18. ... sofern sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 berechtigt sind. 8f. § 6 Absatz 3 zu Klasse D1E: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1E, die bis zum Ablauf des 18. ... sofern sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 berechtigt sind. 8g. § 6 Absatz 3 zu Klasse DE: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse DE, die bis zum Ablauf des 18. ... Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE mehr führen, § 6 Absatz 3 Nummer 6 bleibt unberührt. Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis dieser Klassen ist ...
Anlage 3 FeV (zu § 6 Absatz 6) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (vom 19.03.2019)
Anlage 9 FeV (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (vom 02.08.2021)
... 1 192 Berechtigt abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis- Verordnung zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse B, ...
Zitat in folgenden Normen
35. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 22.04.1988 BGBl. I S. 562; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
§ 1 35. StVZOAusnV (vom 03.07.2021)
... wenn die Fahrten ausschließlich dem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck gemäß § 6 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung dienen und sich die größere Breite allein aus der Ausrüstung dieser Fahrzeuge ...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 651a BGB Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag (vom 01.07.2018)
... worden ist, und b) von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai ...
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 2 FahrschAusbO Art und Umfang der Ausbildung (vom 19.01.2013)
... in der Bundeswehr zur Erlangung der Dienstfahrerlaubnis, die nicht den Klassen nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen oder die über den Mindestumfang der Ausbildung nach ...
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
... 37,10 202.5 bei der Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts ( § 6 Absatz 6 Satz 2 FeV ) 24,30 202.6 bei besonders hohem Aufwand der Feststellung des ...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
§ 32 StVZO Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen (vom 03.07.2021)
... Anbaugeräten, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gemäß § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung eingesetzt werden 3,00 m, 3. bei Anhängern hinter ...
Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 3113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
§ 1 2. FeVAusnV (vom 25.05.2018)
... von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen die in Anhang II Teil A Absatz 5 Ziffer 2 der Richtlinie 2007/46/EG des ...
Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
V. v. 28.02.1989 BGBl. I S. 481; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 1 2. StVOuaAusnV (vom 01.09.2023)
... Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist nicht erforderlich. (2) Abweichend von § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse L oder T auch zum Führen von Zugmaschinen und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... „Anlage 7a Fahrerschulung (zu § 6a Absatz 3 und 4)". 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Nummer 11 werden die Wörter ... folgt geändert: a) Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. § 6 Absatz 1 zur Klasse A1 Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch:a) ... gekommen sind." b) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach ... 1 zu Klasse A Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen ... 10. Anlage 3 wird wie folgt neu gefasst: „Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach ...
Artikel 3 8. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... in der Bundeswehr zur Erlangung der Dienstfahrerlaubnis, die nicht den Klassen nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen oder die über den Mindestumfang der Ausbildung nach ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... ergibt sich der Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr aus § 6 ." 8. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie ... Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr zu erteilenden allgemeinen Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 6 . Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die Dienstfahrerlaubnis ... „Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend." 10. § 30a wird wie folgt geändert: a) In der ... „Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend." b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 03.05.2018 BGBl. I S. 566
Artikel 1 3. FeVÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 2018 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 6 Satz 2 werden nach den Wörtern „im Sinne des Absatzes 3a" ein Komma und die Wörter ...
Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Artikel 1 3. ReiseRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... worden ist, und b) von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... beaufsichtigt wird; der Fahrlehrer gilt als Führer des Fahrzeugs." 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2 Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. ... Nach Nummer 8 werden folgende Nummern 8a bis 8d eingefügt. „8a. § 6 Absatz 3 zu Klasse C1 und C: Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erteilten ... Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind, zu führen. 8b. § 6 Absatz 3 zu Klasse CE: Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnis ... sofern sie zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt sind. 8c. § 6 Absatz 3 zu Klasse D1E: Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erteilten ... sofern sie zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt sind. 8d. § 6 Absatz 3 zu Klasse DE: Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnis ... In Nummer 9 Satz 13 werden der Punkt durch ein Komma ersetzt und die Wörter „§ 6 Absatz 3 Nummer 6 bleibt unberührt." angefügt. g) Nach Nummer 12b wird ...
Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Artikel 1 55. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Anbaugeräten, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gemäß § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung eingesetzt werden 3,00 m,". bbb) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein ...
Artikel 2 55. StVRÄndV Änderung der 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO
... Fahrten ausschließlich dem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck gemäß § 6 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung dienen und" ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 07.01.2011 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 6. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013)
... dem Wort „eine" das Wort „gültige" eingefügt. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt ... Klasse L." b) (aufgehoben) c) (aufgehoben) 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 2011 (BGBl. I S. 3) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 2 7. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013)
... 1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit ... „§ 24a Gültigkeit von Führerscheinen". 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 1056
Artikel 1 4. FeVÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Juni 2019 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3a werden die Wörter „wird auch ... 1 192 Berechtigt abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis- Verordnung zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse B, ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt," ersetzt. 4. Dem § 6 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für ... „(4) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die nach Maßgabe des § 6 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 3 Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 sind, wird die ... die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend." b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter ...
Artikel 6 10. FeVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... 2. In der Gebühren-Nummer 202.5 wird die Angabe „(§ 6 Absatz 7 FeV)" durch die Wörter „(§ 6 Absatz 6 Satz 2 FeV)" ersetzt. ... 202.5 wird die Angabe „(§ 6 Absatz 7 FeV)" durch die Wörter „(§ 6 Absatz 6 Satz 2 FeV)" ersetzt. 3. In der Gebühren-Nummer 216 werden die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 2. FeVÄndV
... gilt für eine Bescheinigung im Sinne des Satzes 1 entsprechend." 3. In § 6 Absatz 1 wird in Klasse A1 im ersten Spiegelstrich das Wort „und" durch ein Komma ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71a Absatz 3)". 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe zur Klasse AM wie ... a) Die Nummern 8a bis 8g werden wie folgt gefasst: „8a. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, die bis zum Ablauf des 23. ... als 270 kg und zweirädrige Kleinkrafträder mit Beiwagen zu führen. 8b. § 6 Absatz 1 zu Klasse C1: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8c. § 6 Absatz 1 zu Klasse C: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8d. § 6 Absatz 1 zu Klasse D1: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1, die bis zum Ablauf des 18. ... gestattet ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A. 8e. § 6 Absatz 3 zu Klasse CE: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse CE, die bis zum Ablauf des 18. ... sofern sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 berechtigt sind. 8f. § 6 Absatz 3 zu Klasse D1E: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1E, die bis zum Ablauf des ... sofern sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 berechtigt sind. 8g. § 6 Absatz 3 zu Klasse DE: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse DE, die bis zum Ablauf des 18. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2432; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 1056
§ 1 4. FeVAusnV Abweichender Umfang der Fahrerlaubnisklasse B
... Abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung umfasst die Fahrerlaubnisklasse B auch Fahrzeuge, deren ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9545/v169147.htm