Start
>
Inhalt FeV
>
§ 55
>
Zitierung
Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 55 FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 51 FeV Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
(vom 02.08.2021)
§ 56 FeV Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
(vom 19.01.2013)
... 2 (für den Abruf zu verwendende Daten), § 54 (Sicherung gegen Missbrauch) und §
55
(Aufzeichnung der Abrufe) sind entsprechend ...
§ 58 FeV Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
... Verfahren abgerufen werden. § 52 Absatz 2, 3 und 5, §§ 53, 54 und
55 Absatz 1 bis 3
sind entsprechend ...
§ 61 FeV Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
(vom 01.05.2014)
... Wegen der Sicherung gegen Missbrauch ist § 54 und wegen der Aufzeichnungen der Abrufe §
55
anzuwenden. (7) Im Rahmen von § 30 Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in FeV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/9545/v169200.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed