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Zitierungen von § 66 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 66 FeV Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (vom 10.12.2020)
... über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung ( § 66 FeV ) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar 2014 ...
§ 67 FeV Sehteststelle (vom 24.08.2017)
... (5) Außerdem gelten 1. Begutachtungsstellen für Fahreignung ( § 66 ), 2. der Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen ...
§ 70 FeV Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (vom 10.12.2020)
... Verstoß gegen die Pflichten aus der Anerkennung oder gegen Auflagen vorliegt. (7) § 66 Absatz 7 und 8 gilt ...
§ 72 FeV Begutachtung (vom 10.12.2020)
... Die 1. Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach § 66 , 2. Technischen Prüfstellen nach § 69 in Verbindung mit den §§ 10 ... über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung ( § 66 FeV ) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar 2014 ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022)
... 2015 geltenden Muster der Anlage 8a ausgestellt werden. 16. (aufgehoben) 17. §§ 66 und 70 (Anerkennung von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung und ... Die bestehenden Anerkennungen von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach § 66 und Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 müssen bis zum Ablauf ...
Anlage 4a FeV (zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (vom 22.08.2024)
... Fragestellungen in der Begutachtung von Begutachtungsstellen für Fahreignung im Sinne des § 66 zur Klärung von Zweifeln an der Kraftfahreignung in Gruppen oder einzeln beraten, behandeln, ...
Anlage 14 FeV (zu § 66 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (vom 24.08.2017)
 
Zitat in folgenden Normen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
...  214.1 einer Begutachtungsstelle für Fahreignung nach § 66 FeV 128,00 bis 2.556,00 214.2 einer Sehteststelle nach § 67 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Staatsangehörigkeit und Art des Ausweisdokumentes,". 18. In § 66 Absatz 7 Satz 1 werden nach dem Wort „vorliegen" die Wörter „oder bei ...

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2704
Artikel 2 AutAusbÄndV Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 66 Absatz 2 werden nach dem Klammerzusatz „(VkBl. S. 110)" die Wörter „, die zuletzt ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... durch das Wort „Begutachtung" ersetzt. d) Die Angabe zu § 66 wird wie folgt gefasst: „§ 66 Träger von Begutachtungsstellen ... ersetzt. d) Die Angabe zu § 66 wird wie folgt gefasst: „§ 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung". e) Die Angabe zu ... die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (zu § 66 Absatz 2)". cc) Die Angabe zu Anlage 15 wird wie folgt gefasst:  ... Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben". 21. § 66 wird wie folgt gefasst: „§ 66 Träger von Begutachtungsstellen für ... Aufgaben". 21. § 66 wird wie folgt gefasst: „§ 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (1) Träger von ... über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar ... gegen die Pflichten aus der Anerkennung oder gegen Auflagen vorliegt. (7) § 66 Absatz 7 und 8 gilt entsprechend." 24. § 72 wird wie folgt gefasst:  ... (1) Die 1. Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach § 66 , 2. Technischen Prüfstellen nach § 69 in Verbindung mit den §§ 10 ... über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar ... e) Nummer 17 wird wie folgt gefasst: „17. §§ 66 und 70 (Anerkennung von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung und ... Die bestehenden Anerkennungen von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach § 66 und Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 müssen bis zum Ablauf ... in der Begutachtung von Begutachtungsstellen für Fahreignung im Sinne des § 66 zur Klärung von Zweifeln an der Kraftfahreignung in Gruppen oder einzeln beraten, behandeln, ... 40. Anlage 14 wird wie folgt gefasst: „Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von ...