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Zitierungen von § 30a FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30a FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 8. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... wird nach der Angabe zu § 30 folgende Angabe eingefügt: „§ 30a Rücktausch von Führerscheinen". 2. Dem § 17 Absatz 6 wird folgender ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 30a wird wie folgt gefasst: „§ 30a Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis ... geändert: a) Die Angabe zu § 30a wird wie folgt gefasst: „ § 30a Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen". ... von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend." 10. § 30a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden vor dem Wort ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 6 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." 11. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Rücktausch von Führerscheinen ... 11. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Rücktausch von Führerscheinen (1) Wird ein auf Grund einer deutschen ...
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