§ 8 Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement (Public Administration - Police Management)"
Studium und Prüfungen richten sich nach der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement (Public Administration - Police Management)" an der Deutschen Hochschule der Polizei. Das erste Studienjahr wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9602/a169884.htm