(1) Für die Genehmigung von
- 1.
- Zugmaschinen, Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen, die zum Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sind, unabhängig davon, ob sie in einer oder in mehreren Stufen gefertigt werden, sowie
- 2.
- Systemen, selbstständigen technischen Einheiten und Bauteilen
nach der
Richtlinie 2003/37/EG sind die Bestimmungen dieser Richtlinie anzuwenden.
- 1.
- Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km/h;
- 2.
- speziell zum Einsatz in der Forstwirtschaft bestimmte Maschinen wie Seilschlepper (Skidder) und Rückezüge (Forwarder) nach ISO-Norm 6814:2000;
- 3.
- Forstmaschinen auf Fahrgestell für Erdbaumaschinen nach ISO-Norm 6165:2001;
- 4.
- auswechselbare Maschinen, die im öffentlichen Straßenverkehr von einem anderen Fahrzeug in vollständig angehobener Stellung mitgeführt werden (Anbaugeräte).
(3) Die Genehmigung nach Absatz 1 wird dem Hersteller auf Antrag erteilt.
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 01.01.2025) ... (ABE) oder EG-Typ- genehmigung (Mehrphasen-Typgenehmigung nach §§ 3, 11, 15, 20 EG-FGV ) für Fahrzeugtypen bei Vorlage aller relevanten Systemgenehmigungen nach ... (Einphasen-Typgenehmigung und gemischte Typgenehmigung nach §§ 3, 11, 15, 20 EG-FGV ) für Fahrzeugtypen ohne Vorlage aller relevanten Systemgenehmigungen nach ... (Einphasen-Typgenehmigung und gemischte Typgenehmigung nach §§ 3, 11, 15, 20 EG-FGV ) für einen Fahrzeugtyp ohne Vorlage aller relevanten Systemgenehmigungen nach Ein- ...
Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 31.08.2012 BGBl. I S. 1889
Artikel 1 1. GebOStÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ... die Wörter „(Mehrphasen-Typgenehmigung nach §§ 3, 11, 15, 20 EG-FGV)" eingefügt. 2. In der Gebührennummer 111.1.1 werden in der ... „(Einphasen-Typgenehmigung und gemischte Typgenehmigung nach §§ 3, 11, 15, 20 EG-FGV)" eingefügt und die Angabe „2.812,00 bis 4.857,00" wird durch die ... „(Einphasen-Typgenehmigung und gemischte Typgenehmigung nach §§ 3, 11, 15, 20 EG-FGV)" eingefügt. 5. Die Gebührennummer 112.2 wird in der zweiten ...