Tools:
Update via:
Zitierungen von § 36 FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15i FZV Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen (vom 01.10.2019)
... der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde in einem einheitlichen Datensatz nach § 36 Absatz 1 und 3 zusammen mit den Zulassungsdaten übermittelt, 2. die Daten nach Anlage 8b Satz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde in einem einheitlichen Datensatz nach § 36 Absatz 1 und 3 zusammen mit den Zulassungsdaten weiter übermittelt. (5) Für die ... Übermittlung erfolgt nach Maßgabe des § 15a Absatz 3." 22. In § 36 Absatz 1 Nummer 1 werden die Angaben „§ 13 Absatz 4," und „24," gestrichen. ... 2 wird wie folgt geändert: a) Im Einleitungssatz werden die Wörter „ § 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 3 " durch die Wörter „§ 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2a und 3" ... „§ 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 3" durch die Wörter „ § 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2a und 3 " ersetzt. b) Nummer 1 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: „a) ...
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 21 StVfModG Folgeänderungen
... vom 23. Juli 2014 (BGBl. I S. 1222) werden aufgehoben. (5) In § 36 Absatz 3 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 1 4. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde in einem einheitlichen Datensatz nach § 36 Absatz 1 und 3 zusammen mit den Zulassungsdaten übermittelt, 2. die Daten nach Anlage 8b Satz 1 ... 11. In § 39 Absatz 2 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „ § 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2a Nummer 1 und Absatz 3" durch die Wörter „§ 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 2a, ... Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2a Nummer 1 und Absatz 3" durch die Wörter „ § 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 2a, Absatz 2a Nummer 1, Absatz 2h und 3" ersetzt. 12. Nach § 45 wird folgender ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
V. v. 25.06.2013 BGBl. I S. 1849
Artikel 1 2. FZVÄndV
... (BGBl. I S. 1395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 36 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 36 Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen ... Zwecken durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist nicht zulässig." 2. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Übermittlung von ... § 18a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes die in § 36 Absatz 1 bezeichneten Daten nach Maßgabe des § 36 Absatz 3 dem auf Grund des § 12 ... § 18a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes ist § 36 in der am 29. Juni 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Das Bundesministerium für ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Artikel 1 2. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 39 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Absatz 2a" durch die Angabe „§ 36 Absatz 2b" ersetzt. b) In ... In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Absatz 2a" durch die Angabe „§ 36 Absatz 2b" ersetzt. b) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Absatz ... 36 Absatz 2b" ersetzt. b) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Absatz 2b" durch die Angabe „§ 36 Absatz 2c" ersetzt. c) In ... In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Absatz 2b" durch die Angabe „§ 36 Absatz 2c" ersetzt. c) In Absatz 5a Satz 1 wird die Angabe „§ 36 ... 36 Absatz 2c" ersetzt. c) In Absatz 5a Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Absatz 2c und 2d" durch die Angabe „§ 36 Absatz 2d und 2e" ersetzt. ... 5a Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Absatz 2c und 2d" durch die Angabe „§ 36 Absatz 2d und 2e" ersetzt. 16. § 48 wird wie folgt geändert: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 31.07.2017 BGBl. I S. 3090
Artikel 1 2. FZVuGebOStÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 36 wie folgt gefasst: „§ 36 Mitteilungen an die für die ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 36 wie folgt gefasst: „ § 36 Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen ... einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung (Teil I oder Teil II)". 13. In § 36 Absatz 1 werden die Wörter „nach Landesrecht für die Zulassung von Fahrzeugen bestimmte ... wie folgt geändert: aa) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „ § 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2a und 3 " durch die Wörter „§ 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2a Nummer 1 ... 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2a und 3" durch die Wörter „ § 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2a Nummer 1 und Absatz 3 " ersetzt. bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert: aaa) Im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9619/v170030.htm