interne Verweise§ 60b KWG Bekanntmachung von Maßnahmen (vom 30.12.2023) ... Die Bundesanstalt soll, sofern die Bekanntmachung nicht bereits nach § 60c Absatz 1 Satz 1 erfolgt, jede gegen ein ihrer Aufsicht unterstehendes Institut oder Unternehmen oder gegen einen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 3 1. FiMaNoG Änderung des Kreditwesengesetzes ... c) Nach der Angabe zu § 60b wird folgende Angabe eingefügt: „ § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung ... nach Absatz 4f verjährt in drei Jahren." 20. Nach § 60b wird folgender § 60c eingefügt: „§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen ... 20. Nach § 60b wird folgender § 60c eingefügt: „ § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung ...
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 3 FinmadiG Änderung des Kreditwesengesetzes ... 47a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554". d) Die Angabe zu § 60c wird wie folgt gefasst: „§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und ... d) Die Angabe zu § 60c wird wie folgt gefasst: „ § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung ... „und der Absätze 5a und 5e Nummer 1, 4, 5 und 6" ersetzt. 16. § 60c wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2626
Artikel 1 FiMaAnpG 2018 Änderung des Kreditwesengesetzes ... bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402". e) Die Angabe zu § 60c wird wie folgt gefasst: „§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und ... e) Die Angabe zu § 60c wird wie folgt gefasst: „ § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung ... der Absätze 5b bis 5d" eingefügt. 14. § 60c wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 4 2. FiMaNoG Änderung des Kreditwesengesetzes ... Wörter „gemischten Holdinggesellschaften" ersetzt. c) Der Angabe zu § 60c werden die Wörter „oder die Verordnung (EU) 2015/2365" angefügt. ... Sanktionen, 4. zeitgleich mit der Bekanntmachung alle nach den §§ 60b und 60c bekannt gemachten Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen, soweit sie Institute als finanzielle ... durch die Wörter „gemischten Holdinggesellschaften" ersetzt. 16. § 60c wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ...
Artikel 5 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 60c das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden die Wörter „oder die ... der Verordnung (EU) 2015/2365 oder der Verordnung (EU) 2016/1011" ersetzt. 4. § 60c wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Artikel 6 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes (vom 22.07.2017) ... Wort „Verordnungsermächtigung" angefügt. b) Nach der Angabe zu § 60c wird folgende Angabe eingefügt: „§ 60d Bekanntmachung von Sanktionen ... ein Komma und die Wörter „sofern die Bekanntmachung nicht bereits nach § 60c Absatz 1 Satz 1 erfolgt," eingefügt. 25. Nach § 60c wird folgender § 60d ... nicht bereits nach § 60c Absatz 1 Satz 1 erfolgt," eingefügt. 25. Nach § 60c wird folgender § 60d eingefügt: „§ 60d Bekanntmachung von ...
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