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Zitierungen von § 13 GBankDAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 GBankDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBankDAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank (GBankDVDV)
Artikel 2 V. v. 30.08.2017 BGBl. I S. 3316, 3322
§ 30 GBankDVDV Übergangsregelung
... Verordnung § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 8, 10 und 11 Absatz 2, die §§ 12 bis 14 sowie die §§ 16 und 18 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858
Artikel 2 HBankDAPrVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
... Modulprüfungen kann auf diese Festlegung verzichtet werden." 2. § 13 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird das Wort „soll" ...
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