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Zitierungen von § 17 GBankDAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 GBankDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBankDAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858
Artikel 2 HBankDAPrVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
... „zwei bis" durch das Wort „höchstens" ersetzt. 3. § 17 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz ...
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