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Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (1. GGVSEBÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und 5 und § 7a sowie des § 5 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774, 3975) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung der in § 7a des Gefahrgutbeförderungsgesetzes genannten Verbände, Sicherheitsbehörden und -organisationen:

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/61/EU der Kommission vom 2. September 2010 zur erstmaligen Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L 233 vom 3.9.2010, S. 27).