Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 10 MPAHSBundV vom 12.01.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 MPAFHBundVÄndV am 12. Januar 2016 und Änderungshistorie der MPAHSBundV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 10 MPAHSBundV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.01.2016 geltenden Fassung
§ 10 MPAHSBundV n.F. (neue Fassung)
in der am 12.01.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 06.01.2016 BGBl. I S. 27

(Textabschnitt unverändert)

§ 10 Prüfungsamt


(Text alte Fassung)

Für die Organisation und Durchführung der Masterprüfung richtet die Fachhochschule ein Prüfungsamt ein.

(Text neue Fassung)

Für die Organisation und Durchführung der Masterprüfung richtet die Hochschule ein Prüfungsamt ein.