interne Verweise§ 28 ASG Anwendung der §§ 14 bis 23 ... die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3) im Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 4 ) freiwillig ein Arbeitsverhältnis begründet, in das ein Wehrpflichtiger verpflichtet ...
§ 29 ASG Ausbildungsveranstaltungen ... die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3) im Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 4 ) für eine Aufgabe verwandt werden sollen, die besondere Kenntnisse und Fertigkeiten ...
§ 30 ASG Bereithaltungsbescheid ... die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3) im Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 4 ) in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden, so kann der Verpflichtungsbescheid nach ...
§ 31 ASG Zumutung von Gefahren ... von Arbeitsleistungen (§ 3) ist ein Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 4 ) verpflichtet, bei der Erfüllung von Aufgaben, die Zwecken des Gesetzes dienen, soweit nach ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz (ArbSV)
V. v. 30.05.1989 BGBl. I S. 1071; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
§ 6 ArbSV Verteilung der Arbeitskräfte ... außerhalb des Anwendungsbereiches des Arbeitssicherstellungsgesetzes (§ 4 des Gesetzes) ausüben, bevor sie auf Personen zurückgreift, die im Anwendungsbereich des ...
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Zitate in ÄnderungsvorschriftenTelekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331
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