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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (UmzServAusbV k.a.Abk.)

V. v. 06.04.2011 BGBl. I S. 558 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.07.2012 BGBl. I S. 1487
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-68 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,

2.
Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen,

3.
Kundenorientierung und Kommunikation,

4.
Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen,

5.
Bearbeiten von Möbel- und Küchenteilen,

6.
Montieren, Auf- und Abbauen von Möbel- und Küchenteilen,

7.
Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Einrichtungen und Geräten,

8.
Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungsanlagen,

9.
Verpacken, Lagern und Transportieren,

10.
Abholung und Auslieferung,

11.
Behandeln von Reklamationen,

12.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;

Abschnitt B

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz.

 
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 UmzServAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmzServAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage UmzServAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) a) Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf ... von Informations- und Kommunikations- systemen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) a) Informationen beschaffen, auswerten und ... 3 Kundenorientierung und Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) a) Anfragen und Aufträge entgegennehmen und ... Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) a) Waren oder Umzugsgut unterscheiden b) ... von Möbel- und Küchenteilen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) a) Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und ... Auf- und Abbauen von Möbel- und Küchenteilen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) a) Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit ... Inbetriebnehmen von elektrischen Einrichtungen und Geräten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) a) Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen ... an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungsanlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) a) Leitungswege für Wasser, Abwasser und Luft ... 8 9 Verpacken, Lagern und Transportieren (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) a) ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden ... 16 10 Abholung und Auslieferung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10) a) Informationen für Tourenplanung beschaffen ... 16 11 Behandeln von Reklamationen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 11) a) Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen ... Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 12) a) Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden ... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen ...