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§ 7 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (UmzServAusbV k.a.Abk.)
V. v. 06.04.2011 BGBl. I S. 558 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.07.2012 BGBl. I S. 1487
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-68 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-68 Berufliche Bildung
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§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
(1) Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
(2) Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 16. Juli 2012 begründet worden sind, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice V. v. 11. Juli 2012 BGBl. I S. 1487 m.W.v. 17. Juli 2012
Frühere Fassungen von § 7 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.07.2012 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 11.07.2012 BGBl. I S. 1487 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 UmzServAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmzServAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
V. v. 11.07.2012 BGBl. I S. 1487
Artikel 1 1. UmzServAusbVÄndV
... und Küchenmontage sowie -demontage planen und festlegen,". 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...
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