Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung (3. WahrnVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.04.2011 BGBl. I S. 648 (Nr. 18); Geltung ab 30.04.2011
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Eingangsformel



Auf Grund des § 27 Absatz 5 des Patentgesetzes, der zuletzt durch Artikel 7 Nummer 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der DPMA-Verordnung, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. März 2010 (BGBl. I S. 330) geändert worden ist, verordnet das Deutsche Patent- und Markenamt:



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