vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.05.2019 | Artikel 1 Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres vom 06.05.2019 BGBl. I S. 644 |