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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts aus dem Beamten- oder Richterverhältnis (BSGZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.05.2011 BGBl. I S. 939 (Nr. 24); aufgehoben durch § 3 A. v. 18.05.2017 BGBl. I S. 1295
Geltung ab 01.06.2011; FNA: 2030-14-182 Beamte
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III.



Diese Anordnung wird am 1. Juni 2011 wirksam. Die Abschnitte I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten des Bundessozialgerichts.

 
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