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§ 4 - Buchbinder-Ausbildungsverordnung (BuchbAusbV)

V. v. 20.05.2011 BGBl. I S. 966 (Nr. 25)
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 7110-6-110 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikation nach § 3 Nummer 1:

1.
Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen,

2.
Einrichten von Arbeitsplätzen, Geräten, Maschinen und Anlagen,

3.
Herstellen buchbinderischer Erzeugnisse,

4.
Bewerten und Auswählen von Verarbeitungstechniken,

5.
Pflegen und Warten;

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:

1.
zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I:

I.1 Unternehmerisches Handeln,

I.2 Kaufmännische Auftragsbearbeitung,

I.3 Einrahmen von Bildern und Objekten,

I.4 Fertigen von Behältnissen,

I.5 Instandsetzen von Büchern und Objekten,

I.6 Gestalten buchbinderischer Erzeugnisse,

I.7 Ausführen von Sonderausstattungen,

I.8 Kaschieren und Aufziehen,

I.9 Ausführen von Akzidenzarbeiten;

2.
eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II:

II.1 Einzel- und Sonderfertigung,

II.2 Maschinelle Fertigung;

Abschnitt C

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Betriebliche und kundenorientierte Kommunikation.

 
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Zitierungen von § 4 BuchbAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BuchbAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BuchbAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BuchbAusbV Struktur der Berufsausbildung
... Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C sowie 2. zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende ... und C sowie 2. zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie 3. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende ... 1 sowie 3. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer ...
§ 7 BuchbAusbV Gesellenprüfung
... zu setzen; dabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 zu berücksichtigen oder b) in der Wahlqualifikation ... dabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 zu berücksichtigen; 3. der Prüfling soll eine ...
Anlage BuchbAusbV (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin
... und Organisieren von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) a) Arbeitsunterlagen auf Vollständigkeit ... von Arbeitsplätzen, Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) a) Arbeitsplätze, Geräte und Werkzeuge ... buchbinderischer Erzeugnisse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) a) Materialien, insbesondere durch Schneiden, ... und Auswählen von Verarbeitungstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) a) Verarbeitungstechniken und Verfahren hinsichtlich ... beachten   10 5 Pflegen und Warten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) a) Funktionsprüfungen durchführen sowie ... 4 I.1 Unternehmerisches Handeln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1) a) Abläufe kostenbewusst steuern b) ... Auftragsbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2) a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, ... von Bildern und Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3) a) Rahmungen nach Kundenwünschen entwickeln ... von Behält- nissen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4) a) Behältnisse, insbesondere Mappen, Ordner, ... von Büchern und Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5) a) Schäden und deren Ursachen an Büchern ... buchbinderischer Erzeugnisse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6) a) in Abstimmung mit Kunden unter ... von Sonderausstattungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7) a) Arbeitsabläufe, insbesondere für das ...   13 I.8 Kaschieren und Aufziehen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8) a) Materialien auf Verträglichkeit prüfen ... von Akzidenzarbeiten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.9) a) Schneidevorgänge an der Schneidemaschine ... 4 II.1 Einzel- und Sonderfertigung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.1) a) Arbeitsabläufe für Einzel- und ...   26 II.2 Maschinelle Fertigung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.2) a) Materialien auf Qualität und ... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen ... und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) a) Informationsquellen, insbesondere ...