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Anlage - Buchbinder-Ausbildungsverordnung (BuchbAusbV)
V. v. 20.05.2011 BGBl. I S. 966 (Nr. 25)
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 7110-6-110 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 7110-6-110 Handwerk im Allgemeinen
Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | a) Arbeitsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Umsetz- barkeit der Vorgaben abschätzen b) Arbeitsabläufe nach organisatorischen, fertigungstechni- schen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen, dabei Gestaltungsaspekte berücksichtigen c) Materialeinsatz disponieren, Verfügbarkeit von Materia- lien, Werkzeugen und Geräten sicherstellen d) Materialeingangskontrolle durchführen e) Materialfluss sowie material- und transportgerechte Lagerung von Produkten planen | 22 | |
2 | Einrichten von Arbeitsplätzen, Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | a) Arbeitsplätze, Geräte und Werkzeuge herrichten b) Maschinen und Anlagen rüsten c) Zusatzeinrichtungen einstellen d) Probeprodukte erstellen und Übereinstimmung mit den Anforderungen überprüfen, bei Abweichungen Einstel- lungen optimieren e) Freigabe einholen und Fertigung beginnen | 28 | |
3 | Herstellen buchbinderischer Erzeugnisse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | a) Materialien, insbesondere durch Schneiden, Falzen, Sammeln, Heften, Kleben, Binden, Prägen, manuell und maschinell bearbeiten b) Maschinen und Geräte bedienen, Arbeitsabläufe steuern, Arbeitsergebnisse dokumentieren c) Produkte auf Standgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen d) Verarbeitungsprozesse überwachen, Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen sowie Ver- edelungsprozessen berücksichtigen, Qualitätsprüfungen durchführen und Fertigungsabläufe optimieren e) Produkte verpacken, transportieren, lagern und versand- fertig machen | 28 | |
4 | Bewerten und Auswählen von Verarbeitungstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | a) Verarbeitungstechniken und Verfahren hinsichtlich der zu erzielenden Produktqualität einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilen und auswählen b) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbeson- dere hinsichtlich Funktion, Aufbau sowie Einsatzmöglich- keiten, beurteilen c) Materialverhalten im Fertigungsprozess hinsichtlich der geforderten Qualität beurteilen, dabei Wechselwirkungen verschiedener Materialien beachten | 10 | |
5 | Pflegen und Warten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | a) Funktionsprüfungen durchführen sowie Werkzeuge, Ge- räte, Maschinen und Anlagen pflegen, reinigen und war- ten b) Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen c) Störungen und Schäden feststellen, Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen | 10 |
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen
1. Auswahlliste I
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
I.1 | Unternehmerisches Handeln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1) | a) Abläufe kostenbewusst steuern b) Auftragsanweisungen und fertigungstechnische Unter- lagen erstellen c) Schutzrechte sowie datenschutzrechtliche Aspekte bei der Auftragsvorbereitung berücksichtigen d) Musterdokumentation anlegen und pflegen e) Trends bewerten und Zielgruppen erschließen f) Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und Kunden- bindung einschließlich ihrer Kontrollmöglichkeiten dar- stellen und durchführen | 13 | |
I.2 | Kaufmännische Auftragsbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2) | a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten b) Schriftverkehr durchführen c) Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswerten d) Angebote nach betrieblichen Vorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung von Kosten, Zeitaufwand und Personalbedarf, erstellen e) betriebliche Leistungen erfassen f) Dienstleistungen und Produkte verkaufen | 13 | |
I.3 | Einrahmen von Bildern und Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3) | a) Rahmungen nach Kundenwünschen entwickeln und skiz- zieren b) Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Ele- mente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien aus- wählen c) Leinwände aufspannen, Bilder aufziehen d) Passepartouts fertigen e) Rahmen herstellen sowie Bilder und Objekte einpassen f) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren | 13 | |
I.4 | Fertigen von Behält- nissen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4) | a) Behältnisse, insbesondere Mappen, Ordner, Kästen, Schuber, Kassetten, Etuis und Versandverpackungen nach Kundenwünschen entwickeln und skizzieren b) Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Ele- mente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien aus- wählen c) Behältnisse herstellen und ausstatten d) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren | 13 | |
I.5 | Instandsetzen von Büchern und Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5) | a) Schäden und deren Ursachen an Büchern und Objekten feststellen und dokumentieren b) Vorgehensweise der Instandsetzung unter Berücksichti- gung der am Buch oder Objekt vorgefundenen Techniken und Materialien festlegen c) Materialien auswählen und auf Verarbeitbarkeit und Ver- träglichkeit mit dem instand zu setzenden Buch oder Ob- jekt prüfen d) Instandsetzung durchführen e) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren | 13 | |
I.6 | Gestalten buchbinderischer Erzeugnisse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6) | a) in Abstimmung mit Kunden unter Berücksichtigung von Kosten und technischer Realisierbarkeit Gestaltungsvor- schläge entwickeln und skizzieren b) Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Ele- mente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien aus- wählen, Stilepochen und Normen berücksichtigen c) Materialien, insbesondere Papiere durch Verändern von Struktur, Form und Oberfläche, gestalten d) Gestaltungsvorschläge umsetzen und Muster fertigen e) Musterkollektionen erstellen und präsentieren f) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren | 13 | |
I.7 | Ausführen von Sonderausstattungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7) | a) Arbeitsabläufe, insbesondere für das Anbringen von Taschen, Buchschließen, Mechaniken, Registern, Ösen, Einfassungen, Wattierungen und Applikationen, planen b) Sonderausstattungen herstellen c) Sonderausstattungen anbringen und Funktionalitäten feststellen d) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren | 13 | |
I.8 | Kaschieren und Aufziehen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8) | a) Materialien auf Verträglichkeit prüfen und festlegen, Lauf- richtung bestimmen, produkt- und fertigungsspezifische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Klebetechniken unterscheiden und auswählen c) Materialien und Produkte kaschieren, auskaschieren und endfertigen d) Karten, Poster und Bilder aufziehen und einfassen e) Oberflächenschutz und -veredelung auswählen und auf- bringen f) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren | 13 | |
I.9 | Ausführen von Akzidenzarbeiten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.9) | a) Schneidevorgänge an der Schneidemaschine program- mieren und ausführen b) Trenntechniken auftragsbezogen ausführen c) Akzidenzprodukte auftragsbezogen herstellen d) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren | 13 |
2. Auswahlliste II
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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II.1 | Einzel- und Sonderfertigung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.1) | a) Arbeitsabläufe für Einzel- und Kleinserienfertigung fest- legen sowie Materialien auf Qualität, Beschaffenheit und Verarbeitungsfähigkeit prüfen b) Produkte in manuellen Einband- und Bindetechniken sowie mit Plastik-, Spiral- und Drahtkammbindungen herstellen c) Produkte, insbesondere durch Prägen, Schnittveredeln, Stanzen, Kapitalen sowie Anbringen von Zeichenbän- dern, ausstatten und veredeln d) Mappen und Vollkartonagen herstellen e) Schäden an instand zu setzenden Produkten feststellen, Arbeitsaufwand und -weg planen, Kosten ermitteln und Instandsetzung durchführen f) Produkte lagern, transport- und versandfertig machen g) Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren | 26 | |
II.2 | Maschinelle Fertigung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.2) | a) Materialien auf Qualität und Beschaffenheit sowie ma- schinelle Verarbeitungsfähigkeit prüfen und bereitstellen b) bei der Planung produktionsspezifische Anforderungen an Halbfertigprodukte in Bezug auf den weiteren Verar- beitungsprozess berücksichtigen c) Maschinen rechnergestützt einstellen, dabei Produkt- und Produktionsparameter eingeben d) Halbfertig- und Endprodukte maschinell herstellen, dabei Produktionsabläufe überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben e) bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alter- nativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten Vorprodukten und Fertigungsprozessen treffen f) Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen, Arbeitsergebnis in Bezug auf Verwendbar- keit und Qualität beurteilen, Resultate dokumentieren so- wie Belegmuster archivieren g) Halbfertigprodukte für den innerbetrieblichen Fertigungs- ablauf absetzen, Produkte lagern und versenden | 26 |
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab- schluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil- dungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläu- tern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Be- schaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver- tretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsver- fassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) | a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermei- dung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwen- den; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen | ||
4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbe- trieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispie- len erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonen- den Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umwelt- schonenden Entsorgung zuführen | ||
5 | Betriebliche und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) | a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deut- scher und englischer Sprache, nutzen b) Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen c) Informationen auswerten und bewerten d) Sachverhalte darstellen e) betriebsübliche schriftliche und mündliche Kommunika- tion durchführen, dabei deutsche und fremdsprachliche Fachbegriffe verwenden f) IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen g) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbei- terinnen sowie im Team situationsgerecht und zielorien- tiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen h) im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte lösen i) Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentie- ren j) mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen k) Beratungsgespräche vorbereiten, Kundenwünsche er- mitteln und auf Umsetzbarkeit prüfen l) Beschwerden und Reklamationen unter Berücksichti- gung der Interessen des Betriebes und der Kundschaft bearbeiten | 6 |
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