Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)

Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2011 ArbGG § 82

In § 82 Absatz 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 41" durch die Wörter „§ 41 Absatz 1 bis 7" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 2. EBRG-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. EBRG-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. EBRG-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 6 ÜVerfBesG Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1050) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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