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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann den Wortlaut des Europäische Betriebsräte-Gesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 3 2. EBRG-ÄndG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. EBRG-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. EBRG-ÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes
B. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2650
Bekanntmachung EBRGNB
... Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1050) wird nachstehend der Wortlaut des ...
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