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Artikel 2 - Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (3. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2011 KBAG § 2

§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 288 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
Buchstabe b wird aufgehoben.

b)
Der bisherige Buchstabe c wird der neue Buchstabe b und wie folgt gefasst:

„b)
die Anerkennung von Technischen Diensten, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Fahrzeuge oder Fahrzeugteile prüfen,".

c)
Der bisherige Buchstabe d wird der neue Buchstabe c und wie folgt gefasst:

„c)
die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen, die die Qualitätssicherung bei der Herstellung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen bewerten und überwachen,".

d)
Buchstabe e wird aufgehoben.

2.
Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„7.
die Bewertung der Qualitätssicherung bei der Herstellung und dem Vertrieb von Fahrerkarten, Führerscheinen, Zulassungsbescheinigungen, Plaketten, Prüffolien und Stempeln, um die vorgeschriebene und ordnungsgemäße Herstellung, Verwahrung und Verteilung dieser Karten, Scheine, Papiere, Plaketten, Folien und Stempel zu gewährleisten,".



 

Zitierungen von Artikel 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 26 ProdSNG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
... Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1124) geändert worden ist, werden die Wörter ...