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Artikel 3 - Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (3. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2011 KfSachvG § 2, § 17

Das Kraftfahrsachverständigengesetz vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „24" durch die Angabe „23" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Nummer 4 werden nach dem Wort „Kraftfahrzeugelektrikermeister" die Wörter „oder eine Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker an einer staatlich anerkannten Fachschule" eingefügt.

2.
In § 17 Absatz 2 wird die Angabe „und Abs. 2" durch die Wörter „, Absatz 2 und § 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 60 BQFGEG Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
... vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1124) geändert worden ist, wird folgender Satz 3 ...