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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 TechnProdDesAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TechnProdDesAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 TechnProdDesAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2 , Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, ...
§ 7 TechnProdDesAusbV Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
... stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste bis dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 8 TechnProdDesAusbV Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
§ 11 TechnProdDesAusbV Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
... stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste bis dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 12 TechnProdDesAusbV Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9792/v171967.htm