Tools:
Update via:
§ 12 - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)
V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1350, 1470 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 20.07.2011; FNA: 8053-4-4-1 Sonstige Vorschriften
| |
Geltung ab 20.07.2011; FNA: 8053-4-4-1 Sonstige Vorschriften
| |
§ 12 EG-Konformitätserklärung
(1) Die EG-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der Anforderungen, die in § 10 dieser Verordnung und Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG genannt sind, nachgewiesen wurde.
(2) 1Die EG-Konformitätserklärung enthält mindestens die Elemente, die angegeben sind in
- 1.
- Anhang III der Richtlinie 2009/48/EG und
- 2.
- den einschlägigen Modulen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates vom 9. Juli 2008 (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82).
(3) Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Spielzeugs.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug V. v. 21. Oktober 2015 BGBl. I S. 1786 m.W.v. 28. Oktober 2015
Anzeige
Frühere Fassungen von § 12 2. ProdSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 28.10.2015 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 21.10.2015 BGBl. I S. 1786 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 2. ProdSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 2. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. ProdSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 2. ProdSV Allgemeine Pflichten der Hersteller (vom 28.10.2015)
... den in Absatz 1 genannten geltenden Anforderungen entspricht, stellen die Hersteller die in § 12 genannte EG-Konformitätserklärung aus und bringen die CE-Kennzeichnung gemäß ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
V. v. 21.10.2015 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 1. GPSGV2ÄndV Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug" gestrichen. 8. In § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort „Rates" folgende Wörter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9801/a172097.htm