§ 24 - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)

V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1350, 1470 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 20.07.2011; FNA: 8053-4-4-1 Sonstige Vorschriften
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§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 24 ändert mWv. 20. Juli 2011 2. GPSGV

Diese Verordnung tritt am 20. Juli 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 21. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2541), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261) geändert worden ist, außer Kraft.



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