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Anlagen - UV-Schutz-Verordnung (UVSV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1412 (Nr. 37)
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe § 11; FNA: 2129-54-1 Umweltschutz
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Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe § 11; FNA: 2129-54-1 Umweltschutz
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Anlagen
Anlage 1 (zu § 2 Nummer 4; § 4 Absatz 1 Nummer 3) Beschreibung der Hauttypen, ihre Reaktion auf UV-Bestrahlung und Verfahren zur Bestimmung der Hauttypen
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Hauttypen und ihre Reaktion auf die Sonne:
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Zur Festlegung maximaler Bestrahlungszeiten ist die Kenntnis der individuellen und aktuellen UV-Empfindlichkeit der Haut erforderlich, die durch die Bestimmung des Hauttyps abgeschätzt werden kann. Wichtige Kriterien sind hierfür vor allem die Neigung der Haut zur Bildung eines UV-Erythems (Sonnenbrand) und zur Hautbräunung bei der ersten längeren UV-Bestrahlung der nicht vorbestrahlten Haut. Darüber hinaus können äußere Merkmale wie die Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie die Anzahl von Sommersprossen Hinweise liefern.
Die folgenden 10 Fragen sind dazu geeignet, die Hauttypen I bis IV zu bestimmen. Die Hauttypen V und VI zeichnen sich durch eine wenig empfindliche braune bis dunkelbraune Haut, dunkle Augen und schwarzes Haar aus. Die Eigenschutzzeit der Haut liegt bei diesen Hauttypen bei 60 Minuten und mehr. Eine detaillierte Hauttypbestimmung für diese Hauttypen erübrigt sich.
Die folgenden Fragen sind so genau wie möglich zu beantworten:
Name: ...................... Alter ≥ 18 Jahre: Ja ......................
Unterschrift: ...................... Datum: ......................
Erläuterung:
Die Antworten sind wie folgt zu bewerten: Bei jeder Frage wird die der gegebenen Antwort entsprechende Punktzahl - diese steht hinter der Antwort - notiert. Dann werden die Punkte addiert und das Ergebnis wird durch 10 geteilt. Das gerundete Ergebnis gibt den Hauttyp an.
Beispiel:
Wenn das Ergebnis 2,4 lautet, entspricht der ermittelte Hauttyp eher Hauttyp II (weil das Ergebnis näher an 2 als an 3 ist); ist das Ergebnis 2,8, entspricht der ermittelte Hauttyp eher Hauttyp III (weil das Ergebnis näher an 3 ist als an 2).
Dabei ist zu bedenken, dass es sich hierbei nur um eine sehr grobe Einschätzung handelt, die nicht unbedingt die tatsächliche Hautempfindlichkeit gegenüber UV-Strahlen widerspiegelt.
Können eine oder mehrere Fragen nicht beantwortet werden, wird empfohlen, zur Bestimmung des Hauttyps für diese Fragen die Punktzahl 1 zu vergeben.
Hauttyp*) | I**) | II**) | III | IV | V | VI |
Beschreibung | ||||||
Natürliche Hautfarbe: | sehr hell | hell | hell bis hell- braun | hellbraun, oliv | dunkelbraun | dunkelbraun bis schwarz |
Sommersprossen/ Sonnenbrandflecken: | sehr häufig | häufig | selten | keine | keine | keine |
Natürliche Haarfarbe: | rötlich bis rötlich-blond | blond bis braun | dunkelblond bis braun | dunkelbraun | dunkelbraun bis schwarz | schwarz |
Augenfarbe: | blau, grau | blau, grün, grau, braun | grau, braun | braun bis dunkelbraun | dunkelbraun | dunkelbraun |
Reaktion auf die Sonne | ||||||
Sonnenbrand: | immer und schmerzhaft | fast immer, schmerzhaft | selten bis mäßig | selten | sehr selten | extrem selten |
Bräunung: | keine | kaum bis mäßig | fortschreitend | schnell und tief | keine | keine |
Erythemwirksame Schwellenbestrahlung: | 200 Jm-2 | 250 Jm-2 | 350 Jm-2 | 450 Jm-2 | 800 Jm-2 | > 1.000 Jm-2 |
---
- *)
- In Zweifelsfällen soll der Nutzerin oder dem Nutzer empfohlen werden, den Hauttyp ärztlich bestimmen zu lassen.
- **)
- Es wird davon abgeraten, UV-Bestrahlungsgeräte zu kosmetischen Zwecken und für sonstige Anwendungen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde zu nutzen.
Verfahren zur Bestimmung des Hauttyps
Zur Festlegung maximaler Bestrahlungszeiten ist die Kenntnis der individuellen und aktuellen UV-Empfindlichkeit der Haut erforderlich, die durch die Bestimmung des Hauttyps abgeschätzt werden kann. Wichtige Kriterien sind hierfür vor allem die Neigung der Haut zur Bildung eines UV-Erythems (Sonnenbrand) und zur Hautbräunung bei der ersten längeren UV-Bestrahlung der nicht vorbestrahlten Haut. Darüber hinaus können äußere Merkmale wie die Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie die Anzahl von Sommersprossen Hinweise liefern.
Die folgenden 10 Fragen sind dazu geeignet, die Hauttypen I bis IV zu bestimmen. Die Hauttypen V und VI zeichnen sich durch eine wenig empfindliche braune bis dunkelbraune Haut, dunkle Augen und schwarzes Haar aus. Die Eigenschutzzeit der Haut liegt bei diesen Hauttypen bei 60 Minuten und mehr. Eine detaillierte Hauttypbestimmung für diese Hauttypen erübrigt sich.
Die folgenden Fragen sind so genau wie möglich zu beantworten:
Name: ...................... Alter ≥ 18 Jahre: Ja ......................
1 | Welchen Farbton weist Ihre unbestrahlte Haut auf? | ||
Rötlich | 1 | ||
Weißlich | 2 | ||
Leicht beige | 3 | ||
Bräunlich | 4 | ||
2 | Hat Ihre Haut Sommersprossen? | ||
Ja, viele | 1 | ||
Ja, einige | 2 | ||
Ja, aber nur vereinzelt | 3 | ||
Nein | 4 | ||
3 | Wie reagiert Ihre Gesichtshaut auf die Sonne? | ||
Sehr empfindlich, meist Hautspannen | 1 | ||
Empfindlich, teilweise Hautspannen | 2 | ||
Normal empfindlich, nur selten Hautspannen | 3 | ||
Unempfindlich, ohne Hautspannen | 4 | ||
4 | Wie lange können Sie sich im Frühsommer in Deutschland am Mittag bei wolkenlosem Himmel in der Sonne aufhalten, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen? | ||
Weniger als 15 Minuten | 1 | ||
Zwischen 15 und 25 Minuten | 2 | ||
Zwischen 25 und 40 Minuten | 3 | ||
Länger als 40 Minuten | 4 | ||
5 | Wie reagiert Ihre Haut auf ein längeres Sonnenbad? | ||
Stets mit einem Sonnenbrand | 1 | ||
Meist mit einem Sonnenbrand | 2 | ||
Oftmals mit einem Sonnenbrand | 3 | ||
Selten oder nie mit einem Sonnenbrand | 4 | ||
6 | Wie wirkt sich bei Ihnen ein Sonnenbrand aus? | ||
Kräftige Rötung, teilweise schmerzhaft und Bläschenbildung, danach Schälen der Haut | 1 | ||
Deutliche Rötung, danach Schälen der Haut | 2 | ||
Rötung, danach manchmal Schälen der Haut | 3 | ||
Selten oder nie Rötung und Schälen der Haut | 4 | ||
7 | Ist bei Ihnen nach einmaligem längerem Sonnenbad anschließend ein Bräunungseffekt zu erkennen? | ||
Nie | 1 | ||
Meist nicht | 2 | ||
Oftmals | 3 | ||
Meist | 4 | ||
8 | Wie entwickelt sich bei Ihnen die Hautbräunung nach wiederholtem Sonnenbad? | ||
Kaum oder gar keine Bräunung | 1 | ||
Leichte Bräunung nach mehreren Sonnenbädern | 2 | ||
Fortschreitende, deutlicher werdende Bräunung | 3 | ||
Schnell einsetzende und tiefe Bräunung | 4 | ||
9 | Welche Angabe entspricht am ehesten Ihrer natürlichen Haarfarbe? | ||
Rot bis rötlich blond | 1 | ||
Hellblond bis blond | 2 | ||
Dunkelblond bis braun | 3 | ||
Dunkelbraun bis schwarz | 4 | ||
10 | Welche Farbe haben Ihre Augen? | ||
Hellblau, hellgrau oder hellgrün | 1 | ||
Blau, grau oder grün | 2 | ||
Hellbraun oder dunkelgrau | 3 | ||
Dunkelbraun | 4 | ||
Summe (Σ) | |||
Geschätzter Hauttyp |
Unterschrift: ...................... Datum: ......................
Erläuterung:
Die Antworten sind wie folgt zu bewerten: Bei jeder Frage wird die der gegebenen Antwort entsprechende Punktzahl - diese steht hinter der Antwort - notiert. Dann werden die Punkte addiert und das Ergebnis wird durch 10 geteilt. Das gerundete Ergebnis gibt den Hauttyp an.
Beispiel:
Wenn das Ergebnis 2,4 lautet, entspricht der ermittelte Hauttyp eher Hauttyp II (weil das Ergebnis näher an 2 als an 3 ist); ist das Ergebnis 2,8, entspricht der ermittelte Hauttyp eher Hauttyp III (weil das Ergebnis näher an 3 ist als an 2).
Dabei ist zu bedenken, dass es sich hierbei nur um eine sehr grobe Einschätzung handelt, die nicht unbedingt die tatsächliche Hautempfindlichkeit gegenüber UV-Strahlen widerspiegelt.
Können eine oder mehrere Fragen nicht beantwortet werden, wird empfohlen, zur Bestimmung des Hauttyps für diese Fragen die Punktzahl 1 zu vergeben.
Anlage 2 (zu § 2 Nummer 6) Wichtungsfaktoren zur Ermittlung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
von UV-Bestrahlungsgeräten werden durch folgende Wirkungsfunktion mit Parametern festgelegt:
Wellenlänge λ in nm | Wichtungsfaktor Sλ |
λ < 298 | 1 |
298 ≤ λ ≤ 328 | 100,094(298 - λ) |
328 < λ ≤ 400 | 100,015 (140 - λ) |
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 2 Nummer 1) UV-Schutzbrillen
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Filter der UV-Schutzbrillen müssen die Anforderungen der Schutzstufe 2-5 nach DIN EN 170, Ausgabe Januar 2003 (über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt), erfüllen.
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2) Geräte- und Betriebsbuch
Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt).
Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen.
Der Teil „Betriebsbuch" des Geräte- und Betriebsbuches ist vom Betreiber oder durch von ihm Bevollmächtigte (Wartungsfirma etc.) zu führen und vom Betreiber zu bestätigen. Im Betriebsbuch sind alle Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Lampen- und Filterwechsel, sonstige zum sicheren Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes notwendigen Arbeiten und betriebseigene Prüfungen einschließlich der zugehörigen Zertifikate und Erklärungen zu dokumentieren.
Gerätebuch
Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen.
Betriebsbuch
Der Teil „Betriebsbuch" des Geräte- und Betriebsbuches ist vom Betreiber oder durch von ihm Bevollmächtigte (Wartungsfirma etc.) zu führen und vom Betreiber zu bestätigen. Im Betriebsbuch sind alle Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Lampen- und Filterwechsel, sonstige zum sicheren Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes notwendigen Arbeiten und betriebseigene Prüfungen einschließlich der zugehörigen Zertifikate und Erklärungen zu dokumentieren.
Erläuterungen für das Ausfüllen des Geräte- und Betriebsbuches:
- -
- Die Angaben im Geräte- und Betriebsbuch müssen mit den Angaben auf dem Herstellerschild, der Konformitätsbescheinigung und den Auftragsdokumenten (Auftragsbestätigung, Leistungsdaten, Lieferschein) übereinstimmen.
- -
- Zusätzliche Einrichtungen und Angaben, die in den Spalten nicht untergebracht werden können, sind als Bemerkungen, z. B. als Fußnoten, einzutragen.
- -
- Bei Verwendung von EDV-Ausdrucken ist der Inhalt der zutreffenden Seiten zu übernehmen. Die Ausdrucke sind fest an der entsprechenden Stelle im Geräte- und Betriebsbuch einzufügen.
Anlage 5 (zu § 4 Absatz 1 bis 3) Dosierungsplan
Anlage 5 wird in 3 Vorschriften zitiert
1. Voraussetzungen
- -
- Bestimmung des Hauttyps.
- -
- Klärung der Ausschlusskriterien (entsprechend den Hinweisen nach Anlage 7).
- -
- Informationen zur Nutzung eines UV-Bestrahlungsgerätes (entsprechend den Hinweisen nach Anlage 7).
- -
- Aufklärung über das erhöhte gesundheitliche Risiko durch UV-Bestrahlung, insbesondere im Hinblick auf Hautkrebs, vorzeitige Hautalterung, Augenschäden und UV-Erythem.
2. Vorgaben zum Erstellen des Dosierungsplans und zu Bestrahlungspausen
- -
- Individuelle Festlegung der Bestrahlungsdauer in Abhängigkeit vom Hauttyp der Nutzerin oder des Nutzers und der Bestrahlungsstärke des jeweiligen UV-Bestrahlungsgerätes anhand der Tabelle „Maximalwerte erythemwirksamer Bestrahlungen" unter Vermeidung eines UV-Erythems (Sonnenbrand).
- -
- Einheitliche erste Bestrahlung ungebräunter Haut von 100 Jm-2.
- -
- Maximal eine UV-Bestrahlung pro Tag (Sonne oder UV-Bestrahlungsgerät).
- -
- Mindestens 48 Stunden Abstand zwischen den ersten beiden Bestrahlungen.
- -
- Maximal drei Bestrahlungen pro Woche.
- -
- Maximal zehn Bestrahlungen im Monat.
- -
- Maximal zehn Bestrahlungen pro Serie.
- -
- Bestrahlungspause nach Beendigung einer Bestrahlungsserie von mindestens der Dauer der vorausgegangenen Bestrahlungsserie.
- -
- Maximal 50 Sonnenbäder oder Bestrahlungen durch UV-Bestrahlungsgeräte pro Jahr.
3. Bestrahlungsserie - Maximalwert der erythemwirksamen Bestrahlung bei Unterbrechung einer Bestrahlungsserie
- -
- Eine Bestrahlungsserie umfasst bis zu 10 Bestrahlungen. Sie ist beendet nach 10 Bestrahlungen oder bei einer Unterbrechung zwischen zwei Bestrahlungen von mehr als vier Wochen. Die erste Bestrahlung nach einer Beendigung darf eine maximale erythemwirksame Bestrahlung von 100 Jm-2 nicht überschreiten.
- -
- Bei Unterbrechung einer Bestrahlungsserie von mehr als einer und bis zu vier Wochen: Wiederaufnahme der Bestrahlungsserie mit um eine Stufe reduzierter erythemwirksamer Bestrahlung.
4. Maximalwerte erythemwirksamer Bestrahlungen
Hauttyp | Erythemwirksame Bestrahlung in Jm-2 | ||||
Nummer der Bestrahlung in der Serie | |||||
1 | 2 und 3 | 4 und 5 | 6 bis 8 | 9 und 10 | |
I*) | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
II*) | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
III | 100 | 150 | 200 | 250 | 350 |
IV | 100 | 200 | 300 | 350 | 450 |
V | 100 | 250 | 400 | 550 | 600 |
VI | 100 | 300 | 500 | 600 | 600 |
- *)
- Ausschlusskriterium: UV-Bestrahlungsgerät sollte nicht genutzt werden.
5. Hinweise zur Anwendung des Dosierungsplans
- -
- Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen.
- -
- Bei Auftreten eines UV-Erythems oder anderer anormaler Hautreaktionen: sofortiger Abbruch der Bestrahlungsserie und ärztliche Abklärung.
Anlage 6 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Schulungsinhalte für das Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten
Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
Lernziele:
Durch die Schulung soll das Fachpersonal befähigt werden, eine fachgerechte und für die Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbare Beratung zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrahlungsgeräte durchzuführen, eine individuelle Hauttypbestimmung vorzunehmen, einen individuellen Dosierungsplan zu erstellen, die gemäß dem Dosierungsplan vorgegebenen Geräteeinstellungen vorzunehmen sowie technische Defekte der Geräte zu erkennen. Es sollen Grundkenntnisse in den Themenfeldern UV-Strahlung (I), Gerätekunde (II) sowie Kundengespräch und -beratung (III) vermittelt werden.
Lerninhalte:
I UV-STRAHLUNG (ca. 30 Prozent)
1 Physikalische Grundlagen
- 1.1
- Grundbegriffe und Definitionen
- 1.2
- Solare und künstliche UV-Strahlung
- 1.3
- Messung der UV-Strahlung
- 2.1
- Wirkung auf die Haut
- 2.1.1
- Eindringtiefe der UV-Strahlung in die Haut
- 2.1.2
- Stimulation des UV-Eigenschutzes der Haut
- 2.1.3
- Akute Wirkungen
- 2.1.4
- Chronische Wirkungen
- 2.2
- Wirkung auf das Auge
- 2.2.1
- Eindringtiefe der UV-Strahlung in das Auge
- 2.2.2
- Akute Wirkungen
- 2.2.3
- Chronische Wirkungen
4 Abhängigkeit der UV-Wirkungen von Spektrum, Dosis und Bestrahlungshäufigkeit
5 Die Rolle der Erythemwirksamkeit als Grundlage der Dosierung
II GERÄTEKUNDE (ca. 10 Prozent)
1 Sonnenbank: Gerätetechnik und Betrieb
- 1.1
- Aufbau einer Sonnenbank
- 1.2
- Betrieb einer Sonnenbank
- 1.3
- Kennzeichnung einer Sonnenbank
- 1.4
- Einzuhaltende Gerätestandards
3 Inhalte des Geräte- und Betriebsbuches
III KUNDENGESPRÄCH UND -BERATUNG (ca. 60 Prozent)
1 Information der Nutzerinnen und Nutzer
3 Dosierung der UV-Bestrahlung der Haut und Bestrahlungsplan (Anlage 5 UVSV)
- 3.1
- Maximaldauer der ersten Bestrahlung ungebräunter Haut
- 3.2
- Schwellenbestrahlung
- 3.3
- Einzelbestrahlungen innerhalb einer Bestrahlungsserie
- 3.4
- Bestrahlungspausen
Erwartungen an die Teilnahme an einer Schulung:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sollen fähig sein, das erworbene Wissen mit eigenen Worten wiederzugeben, eigenständig ein fachlich korrektes Beratungsgespräch zu führen und auf Kundenfragen zur UV-Bestrahlung und zu den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu antworten.
Anlage 7 (zu § 7 Absatz 1) Hinweise im Geschäftsraum und in der Kabine
Anlage 7 wird in 3 Vorschriften zitiert
Aushang im Geschäftsraum:
Personen, die das UV-Bestrahlungsgerät (Solarium) nicht nutzen, sollen in der Kabine nicht anwesend sein, wenn das Solarium betrieben wird. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes vom Besuch eines Solariums zu Bräunungszwecken abzuraten:
- Sie können überhaupt nicht bräunen, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind (Hauttyp I);
- Sie bekommen leicht einen Sonnenbrand, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind (Hauttyp II);
- Ihre natürliche Haarfarbe ist rötlich;
- Ihre Haut neigt zur Bildung von Sommersprossen oder Sonnenbrandflecken;
- Ihre Haut weist mehr als 40 bis 50 Pigmentmale (Muttermale und Leberflecke) auf;
- Ihre Haut weist auffällige (atypische) Leberflecke (asymmetrisch, unterschiedliche Pigmentierung, unregelmäßige Begrenzung) auf;
- Ihre Haut weist auffällige, scharf begrenzte entfärbte Bereiche auf (Scheckhaut);
- Sie leiden aktuell unter einem Sonnenbrand;
- Sie hatten als Kind häufig einen Sonnenbrand;
- Ihre Haut zeigt Vorstufen von Hautkrebs oder es liegt oder lag eine Hautkrebserkrankung vor;
- bei Ihren Verwandten ersten Grades (Ihren Eltern oder Ihren Kindern) ist schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) aufgetreten;
- Sie neigen zu krankhaften Hautreaktionen infolge von UV-Bestrahlung;
- Sie leiden an Hautkrankheiten;
- Sie verwenden Kosmetika, die zu fotoallergischen und fototoxischen Reaktionen führen können;
- Sie nehmen Medikamente ein, die als Nebenwirkung die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut erhöhen;
- Ihr Immunsystem ist krankheitsbedingt geschwächt.
Im Zweifelsfall holen Sie ärztlichen Rat ein.
Aushang in der Kabine:
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird empfohlen:
- Verwenden Sie keine Sonnenschutzmittel oder Produkte, die die Bräunung beschleunigen.
- Entfernen Sie möglichst einige Stunden vor der Solarium-Benutzung alle Kosmetika.
- Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten. Einige haben die Nebenwirkung, die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut zu erhöhen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
- Tragen Sie während der Solarium-Benutzung den Ihnen ausgehändigten Augenschutz (UV-Schutzbrille). Kontaktlinsen und Sonnenbrillen sind kein Ersatz für die UV-Schutzbrille.
- Halten Sie die empfohlenen Bestrahlungszeiten und -pausen Ihres individuell erstellten Dosierungsplans ein. Der Dosierungsplan gilt nur für das ausgewählte Solarium und ist Ihrem Hauttyp angepasst.
- Benutzen Sie ein Solarium höchstens einmal pro Tag. Am gleichen Tag sollten Sie weder vorher noch nachher ein natürliches Sonnenbad nehmen.
- Vermeiden Sie Sonnenbrand (Hautrötung oder Blasen). Ein Sonnenbrand kann einige Stunden nach der Solarien-Benutzung auftreten. Falls ein Sonnenbrand auftritt, sollten keine weiteren Bestrahlungen bis zur vollständigen Abheilung des Sonnenbrands stattfinden. Holen Sie ärztlichen Rat ein. Mit der Bestrahlung sollte erst nach Befragen einer Ärztin oder eines Arztes wieder begonnen werden.
- Treten unerwartete Effekte, wie beispielsweise Juckreiz, Brennen oder ein Spannungsgefühl innerhalb von 48 Stunden nach einer Bestrahlung auf, sollten Sie vor weiteren Bestrahlungen ärztlichen Rat einholen.
- Halten Sie den empfohlenen Abstand zum Solarium ein.
- Benutzen Sie das Solarium nicht, wenn Sie Beschädigungen am Gerät feststellen.
Bei Bedarf/Bei Interesse können Sie gerne eine persönliche Beratung von unserem qualifizierten Fachpersonal erhalten.
Anlage 8 (zu § 7 Absatz 4) Informationsschrift zu den Gefahren und Risiken einer UV-Bestrahlung
Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
Solarien und UV-Strahlung
Sie haben sich zur Nutzung eines Solariums entschieden, in dem Sie mit künstlicher UV-Strahlung bestrahlt werden. Da künstliche UV-Strahlung auch schädliche Wirkungen hat, werden Sie gebeten, diese Informationsschrift aufmerksam zu lesen.
Wo wirkt UV-Strahlung?
Natürliche wie künstlich erzeugte UV-Strahlung wirkt zunächst hauptsächlich auf Haut und Augen, kann aber Einfluss auf den gesamten Körper haben.
UV-Strahlung dringt in die Haut ein und wird dort von Körperzellen aufgenommen. Während UV-A-Strahlung in das unter den oberen Hautschichten liegende Bindegewebe vordringt, wird UV-B-Strahlung von den oberen Hautschichten absorbiert.
UV-Strahlung durchdringt zudem die Augenhornhaut und gelangt in das Augeninnere. Dort wird sie vor allem von der Augenlinse aufgenommen, ein Teil der UV-A-Strahlung erreicht die Netzhaut. Bei kleinen Kindern ist die UV-Empfindlichkeit des Auges erhöht und ein größerer Anteil der UV-Strahlung erreicht die Netzhaut.
Schädliche Wirkungen der UV-Strahlung
Grundsätzlich kann man zwischen kurzfristigen (akuten) und langfristigen (chronischen) schädlichen Wirkungen der UV-Strahlung auf Haut und Augen unterscheiden:
Kurzfristige (akute) Wirkungen
Die auffälligste akute Schädigung der Haut ist der Sonnenbrand. Ein Sonnenbrand tritt meist erst einige Stunden nach der UV-Bestrahlung auf und erreicht nach 6 bis 24 Stunden seine höchste Ausprägung.
Weitere akute Hautreaktionen sind fotoallergische und fototoxische Reaktionen. Sie kommen vor allem durch das Zusammenwirken von UV-Strahlung mit bestimmten Stoffen wie z. B. Medikamenten (z. B. Antibiotika, Anti-BabyPille) oder Kosmetika (z. B. Parfüm, Make-up, Cremes) zustande.
UV-Strahlung kann an den Augen schmerzhafte Hornhaut- und Bindehautentzündungen verursachen.
Langfristige (chronische) Wirkungen
Bereits eine geringe UV-Bestrahlung bewirkt eine Schädigung des Erbguts (DNS) in den bestrahlten Zellen. Je ausgiebiger das Sonnenbad oder der Solariumsbesuch, desto größer ist das Risiko solcher Schädigungen. Normalerweise sorgen Reparatursysteme der Zellen für die Korrektur dieser Schäden. Diese Reparatursysteme können aber durch häufige UV-Bestrahlung überlastet werden und Fehler machen. Dadurch wird das Erbgut der Zellen bleibend geschädigt, die Folge kann Hautkrebs sein.
Deshalb hat die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), UV-Strahlung in die höchste Kategorie krebserregender Stoffe eingeordnet. Jährlich erkranken in Deutschland bis zu 140.000 Menschen an Hautkrebs; die Tendenz ist steigend. Die Zahl der Hautkrebserkrankungen hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Auch junge Menschen sind zunehmend betroffen. Bis zu 3.000 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr an Hautkrebs.
Auch führt häufige und intensive UV-Bestrahlung zum vorzeitigen Altern der Haut. Die Elastizität der Haut verringert sich, sie wird faltig und lederartig.
Die Augen können durch UV-Strahlung langfristig an Grauem Star (Katarakt), einer Trübung der Augenlinse, erkranken.
Zudem schwächt übermäßige UV-Strahlung das Immunsystem.
Daher kein Solarium
-> für Minderjährige
Die Nutzung von Solarien ist für Minderjährige (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) per Gesetz verboten. Die Haut von Kindern und Jugendlichen ist gegenüber UV-Strahlung besonders empfindlich. UV-Bestrahlung von Kindern und Jugendlichen steigert das Hautkrebsrisiko.
-> für Hauttyp I und II
Menschen mit Hauttyp I oder II haben besonders UV-empfindliche Haut, die in der Sonne keinen ausreichenden Eigenschutz aufbaut. Da die gewünschte Bräunung ausbleibt, sollten sich Menschen dieser Hauttypen keiner UV-Strahlung aussetzen.
-> bei vielen Sonnenbränden in der Kindheit
Sonnenbrände in der Kindheit erhöhen das Risiko, an schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung im Erwachsenenalter erhöht dieses Risiko.
-> bei großen, auffälligen oder vielen Pigmentmalen
Für Menschen mit großen, auffälligen oder auffallend vielen Pigmentmalen (Muttermalen, Leberflecken) besteht ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung sollte unbedingt vermieden werden.
-> bei Hautkrebs in der Familie
Ist in der Familie bereits Hautkrebs aufgetreten, ist die Wahrscheinlichkeit, an Hautkrebs zu erkranken, erhöht. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung erhöht dieses Risiko.
-> wenn man selbst an Hautkrebs erkrankt ist
Wer bereits an Hautkrebs erkrankt ist oder war, sollte jede zusätzliche UV-Bestrahlung vermeiden.
-> bei Medikamenteneinnahme
Bestimmte - auch pflanzliche - Stoffe können fotoallergische und fototoxische Reaktionen auslösen. Nach Eindringen dieser Substanzen in die Haut oder oraler Einnahme kann UV-Bestrahlung fotoallergische Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen, Nässen oder Blasenbildungen an den bestrahlten Hautbereichen auslösen. Personen, die Medikamente einnehmen, sollten ärztlichen Rat einholen oder sich an eine Apotheke wenden, bevor sie sich UV-Strahlung aussetzen.
-> mit Kosmetika
Inhaltsstoffe von Kosmetika können fotoallergische und fototoxische Reaktionen auslösen. Auf Parfüms, Deodorants, Make-Up, Lotionen, Cremes usw. sollte daher verzichten, wer sich in die Sonne oder in ein Solarium legen möchte. Auch hier kann es zu fotoallergischen Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen, Nässen oder Blasenbildungen oder sehr lang anhaltenden starken Pigmentierungen an den bestrahlten Hautbereichen kommen.
-> zum Vorbräunen im Solarium
Eine Vorbräunung im Solarium (z. B. vor einem Urlaub) ist nicht zu empfehlen. Zur Ausbildung eines UV-Eigenschutzes der Haut ist vor allem ausreichend UV-B-Strahlung notwendig. Gerade solche Solarien, die ausschließlich oder überwiegend UV-A-Strahlung abgeben, führen zwar zur Bräunung der Haut, reduzieren aber ihre Sonnenbrandempfindlichkeit nicht. Schützen Sie sich lieber im Urlaub vor der Sonne!
-> ohne Schutzbrille
Zum Schutz der Augen vor den Gefahren von UV-Strahlung muss im Solarium immer eine geeignete UV-Schutzbrille getragen werden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9819/b27077.htm